Frage an Kersten Steinke von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Steinke,
Jede noch so kleine kommunale Behörde ist verpflichtet, ihre Entscheidungen gegenüber den betroffenen Bürgern nachvollziehbar zu begründen und unterliegt der Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Warum meint die Bundestagsverwaltung, dass dies für ihre Entscheidungen über die Veröffentlichung von ePetitionen nicht gilt? Eine Behörde kann nicht mit pauschalen Verweisen auf Gesetze und Verordnungen begründen, der Ausschussdienst verweist in seinem Standardschreiben nur ganz pauschal auf die Richtlinien und gibt noch nicht einmal an, welche er genau mein. Nicht einmal auf Nachfrage. Von dem notwendigen Eingehen auf den konkreten Fall ganz zu schweigen.
Wenn es, wie Sie in einer anderen Antwort schreiben, um die Diskussion aktueller und relevanter Themen geht, wieso entscheidet dann nicht das Parlament oder sein Ausschuss, welche Themen das sind? Wie kann es sein, dass Beamte und Verwaltungsangestellte darüber befinden, welche Anliegen von Bürgern auf der Webseite des Parlamentes diskutiert werden? Verstieg das nicht im Grunde gegen das Prinzip der Gewaltenteilung?
Schadet es nicht dem Ansehen des Parlamentes, wenn sich immer mehr Bürger von den nicht nachvollziehbaren Ablehnungen vor den Kopf gestisch fühlen und dies bereits in einem eigenen Forum auf den Bundestagsseiten diskutieren ( https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=3246.0 )? Sollte sich die Bundestagsverwaltung nicht wenigstens darum bemühen, die Entscheidungen über die Veröffentlichung transparenter zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Gerber,
da Sie das Internetformular benutzt haben, müssen Sie auch auf die Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen gestoßen sein. Die dort genannten Ablehnungsgründe sind eindeutig. Wir nehmen Ihre Anregungen in unseren Diskussionsprozeß zur weiteren Gestaltung des E-Petitionssystem gern auf.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke