Frage an Kersten Steinke von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau MdB Steinke,
...im Nachgang zu meinen Fragen vom 12.06.2010 an Sie :
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, hat ganz aktuell vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Prozess verloren - und muss die Stellungnahmen zu meiner öffentlichen Petition für die politisch verfolgten Opfer in der SBZ/1945-49 in Kopie unverzüglich herausgeben.
Zum Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin :
http://www.are-org.de/are/?q=de/node/1273
D.h., ein renommierter Fachanwalt wird in Kürze Stellungnahmen zu meiner öffentlichen Petition ( https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=553 ) erhalten und publizistisch verwerten können, die Sie persönlich und ihr Ausschuss mir mehrfach schriftlich verweigert haben.
Nach Ihrer eigenen öffentlichen Einlassung gibt es zu meiner öffentlichen Petiton zwei (!) Stellungnahmen seitens des BMJ, die zur abweisenden Beschlussbegründung geführt haben - wie folgt:
http://www.abgeordnetenwatch.de/kersten_naumann-650-5982--f121074.html#q121074
Nach Art. 17 Grundgesetz haben Sie und Ihr Petitionsausschuss meine Interessen und Rechte als (öffentlicher) Petent zu wahren resp. zu vertreten.
Meine Fragen :
1.) Werden Sie mir nunmehr auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin die bisher willkürlich verweigerten Stellungnahmen seitens des BMJ in Kopie zusenden (lassen)?
2.) Wurde die Beschlussbegründung vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden und überaus peinlichen Niederlage des BMJ vor dem VG Berlin wegen rechtswidrigen Handelns zum "Verschwinden" gebracht? (Gem. Urteilsbegründung hatte das BMJ sogar behauptet, meine öffentliche Petition sei garnicht öffentlich gewesen, was bekanntlich eine blanke Lüge ist - und vom VG Berlin auch als solche erkannt wurde.)
3.) Werden Sie aufgrund des richtungsweisenden Urteils des VG Berlin die eingeholten Stellungnahmen künftig generell an die Petenten versenden ?
MfG
M. Pfeiffer
Petent
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
das Urteil richtet sich gegen das BMJ.
Die Rechtslage gegenüber dem Petitionsausschuss hat sich nicht geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke