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Kersten Steinke
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Frage von Michael S. •

Frage an Kersten Steinke von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Naumann,

Sie sind Vorsitzende des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag. Ich habe drei rechtliche Fragen zur Quotenregelung. In jedem Fall, in dem die Quotenregelung zur Anwendung kommt, wird eine Frau aufgrund ihres Geschlechts bevorzugt und ein Mann aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Genau das verbietet das Grundgesetz:

Niemand darf aufgrund seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden.

Im Grundgesetz steht auch:

Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

Gleichberechtigung bedeutet: Wenn ich als Mann gleich gut qualifiziert bin wie meine (einzige) Mitbewerberin, dann habe ich eine 50%-ige Chance auf den Job. Als 20- jähriger Mann kann ich ja schließlich nichts dafür, daß in der betroffenen Behörde schon 70 Männer und nur 30 Frauen arbeiten. Ich werde im konkreten Fall aufgrund meines Geschlechts benachteiligt.

1. Frage: Wie vereinbaren Sie die Quotenregelung mit Artikel 3 GG? Ich erbete mir eine ausschließlich juristische Antwort auf meine Frage und bitte Sie, auf meine obige Argumentation einzugehen.

2. Frage: Sind Gleichberechtigung und Gleichstellung für Sie dasselbe? Für mich sind es Gegensätze! Gleichstellung bedeutet: Aufgrund einer vermuteten Diskriminierung von Frauen in der Vergangenheit werden konkret, nachweislich und per Gesetz Männer benachteiligt, um einen Ausgleich zu schaffen. Es sind aber nicht dieselben Männer, es ist eine andere Generation. Sie schaffen durch die Quotenregelung und Geichstellung neue Diskriminierung.

3. Frage: Warum wird die Quotenregelung in Kitas Kindergärten und Grundschulen, wo bis zu 100% Frauen arbeiten, nicht zugunsten von Männern angewandt? (Bitte antworten Sie jetzt nicht: Es gibt zu wenig männliche Bewerber! Das ist natürlich richtig, aber gerade deshalb müßte ja die Quotenregelung zugunsten der wenigen Bewerber angewandt werden!)

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schreiber

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schreiber,

ich bin nicht Vorsitzende des Rechtsausschusses. Da sie eine ausschließlich juristische Beurteilung erfragen, müssten sie sich an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses Herrn Andreas Schmidt (Mühlheim) wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke