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Kersten Artus
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Frage von Claudia O. •

Frage an Kersten Artus von Claudia O. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Artus!

Die Gesprächspsychotherapie (GPT) ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildete.

De facto kann aber in GPT nicht (neu) ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6-jähriger Prüfung) der GPT die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: "Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden."

Fragen:
1. Werden Sie sich dafür einsetzen – und wenn ja wie - , dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch wieder ausgebildet werden und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?

2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Psych. Claudia Oelrich
in Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin am IfP HH

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Oelrich,

bitte verzeihen Sie die späte Antwort. Ich musste mir zuerst einige Informationen zu dem Thema beschaffen. Inhaltlich gebe ich Ihnen Recht. Die bis heute fehlende Umsetzung des (inzwischen drei Jahre alten) Beschlusses der AOLG ist nicht hinzunehmen. Ihnen ist sicher bekannt, dass die Partei und die Fraktion DIE LINKE in sehr vielen Fragen eine starke Opposition zu der Politik des (zurzeit noch) FDP-geführten Bundesministeriums für Gesundheit hat. Da ich als Bürgerschaftsabgeordnete nur mit Angelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg befasst bin und in die Bundespolitik nur sehr eingeschränkt einwirken kann, habe ich eine parlamentarische Anfrage an den Hamburger Senat gestellt. Hiermit möchte ich in Erfahrung bringen, inwieweit die Hamburger Regierung ihren Einfluss geltend machen will, um in der neuen Legislaturperiode einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss im Sinne des AOLG-Beschlusses zu erreichen. Die Antwort wird in ca. einer Woche vorliegen und auf meiner Website: http://www.kerstenartus.info unter dem Menüpunkt "Anfragen" veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Artus