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Kersten Artus
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Frage von Ina P. •

Frage an Kersten Artus von Ina P. bezüglich Gesundheit

Werte Frau Kersten Artus,

1.Wie ist Ihre Meinung zu einem Passus im Rahmenvertrag mit der AOK, den ein niedergelassener Physiotherapeut unterschreiben muss, um weiterhin AOK- Patienten behandeln zu dürfen.Mit folgendem Inhalt: " Hiermit erkenne ich den Rahmenvertrag über die Versorgung und Vergütung physiotherapeutischer Leistungen vom 01.11.2011 (in der jeweils gültigen Fassung) an. Ich bin damit einverstanden, dass spätere Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages mir gegenüber ohne weitere Anerkennung verbindlich werden"

2.Die Forderung nach einem Mindestlohn begrüße ich sehr. Wie kann ich als Arbeitgeber dieser Forderung jedoch nachkommen, wenn trotz guter Arbeitsauslastung der Stundenumsatz aufgrund der Honorierung der physiotherapeutischen Leistungen durch Träger öffentlichen Rechts ( Krankenkassen) so gering ist, dass dieser Forderung nicht nachzukommen ist? (Für genaue Informationen diesbezüglich stehe ich gerne zur Verfügung)

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau Pausch,

zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie bereit waren die in Ihren Fragen benannten Probleme am Telefon so ausführlich zu erläutern. Wie bereits in dem Telefonat besprochen, ist es schwierig als Landespolitikerin auf Probleme, die in der bundesweiten Gesetzgebung liegen, einzuwirken.

Wie der in Ihrer Frage 1 beschriebene Rahmenvertrag  juristisch zu bewerten ist, kann ich nicht einschätzen. Politisch ist der Passus fatal. Sie sollen unterschreiben, dass die Krankenkasse zukünftig einseitig und ohne, dass Sie dann noch einwilligen müssen, die Verträge ändern oder ergänzen kann. Sie müssen also mit Ihrer Unterschrift auf den zukünftigen guten Willen der Krankenkasse hoffen. Ihre Erfahrungen zeigen aber schon heute, dass die Krankenkassen sehr rigoros zu Ungunsten der Therapeutinnen und Therapeuten entscheiden und Ihnen wegen kleinster bürokratischer Fehler in den ausgestellten Rezepten die Bezahlung, der von Ihnen erbrachten Therapien verweigern oder sogar zurückfordern. Die Krankenkassen zeigen dabei keine Bereitschaft zur Kooperation. Anstatt zusammen mit Ärztinnen, Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten den die beste Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu suchen, wird viel Aufwand in die Entdeckung von tatsächlichen oder vermeintlichen  Rezeptfehlern (Sie haben geschildert, dass es 300 Möglichkeiten gibt ein Rezept durch die kleinste Unachtsamkeit falsch auszufüllen) gesteckt und die ohnehin sehr gering bemessenen Vergütungen nachträglich trotz erbrachter Leistungen gestrichen.

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als problematisch, darauf vertrauen zu müssen, dass die Krankenkassen bei zukünftigen Vertragsänderungen die Interessen der Therapeutinnen und Therapeuten angemessen berücksichtigen werden.

Dieser Missstand müsste bundespolitisch problematisiert und behoben werden. Das werde ich gegenüber unserer Bundestagsfraktion einsetzen.

Als erstes sind hier natürlich die Berufsverbände in der Pflicht, für ihre Mitglieder einzutreten.

Zu Ihrer Frage 2: Der Mindestlohn muss endlich durchgesetzt werden und wir finden, dass bereits 10 Euro pro Stunde festgesetzt werden müssen, damit eine Vollzeitstelle auch zum Leben reicht.

Selbstverständlich müssen in diesem Zuge die Honorare so angepasst werden, dass die Praxen genug erwirtschaften, um diese Löhne zahlen zu können. Auch hier muss sich der bundespolitische Gesetzgeber kümmern.

Wir problematisieren die Frage der viel zu geringen Honorare durch die Krankenkassen in Hamburg seit Jahren und unterstützen Akteurinnen und Akteure - so zum Beispiel die Aktivitäten des Hebammenbundes.

Wir brauchen daher auch in der kommenden Legislaturperiode eine starke LINKE im Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Artus