Frage an Kees de Vries von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr de Vries,
es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema „Autobahnprivatisierung“.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 29.3.2017 auf weitere Rahmenbedingungen für die künftige Infrastrukturgesellschaft Verkehr verständigt. Das bedeutet, die dringend erforderliche Modernisierung der Auftragsverwaltung kommt und wir werden noch in dieser Legislaturperiode die Gesetzesarbeiten abschließen. Wichtig ist aus unserer Sicht dabei, dass es weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Gesellschaft gibt - der Bund bleibt Eigentümer. Es wurde außerdem erneut bekräftigt, dass die Umsetzung dieser Reform nur gemeinsam mit den Personalvertretungen der Beschäftigten gelingen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Kees de Vries