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Kazim Abaci
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Frage von Jarka P. •

Frage an Kazim Abaci von Jarka P. bezüglich Kultur

Der Hamburger Senat hat im November 2012 mit Muslimverbänden Verträge geschlossen, um „gegenseitige Rechte und Pflichten“ zu klären. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft und in der Einzelbegründung der Verträge wird erläutert, dass die Muslimverbände als „privatrechtliche Religionsgemeinschaften“ (anders als Körperschaften des öffentlichen Rechts) „keine Verpflichtung zur Rechtstreue“ haben. Insoweit fehlt also grundsätzlich die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten.

Halten Sie es für richtig, dass diese Verträge weder eine Kündigungsklausel, noch einen Kündigungstermin noch Sanktionen gegen Verstöße gegen Abmachungen enthalten?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Pazdziora,

die Freie und Hansestadt Hamburg hat zuvor Verträge mit der Evangelischen
Kirche, der Katholischen Kirche und der Jüdischen Gemeinde geschlossen.
Insbesondere die Kirchen sind hierarchisch gegliedert, es gibt klare
Zuständigkeiten. Im Islam gibt es dagegen sehr viele verschiedene
Glaubensrichtungen nebeneinander, und es gibt kein anerkanntes religiöses
Oberhaupt wie bei der Katholischen Kirche. Das hat die Verhandlungen
langwierig gemacht. Letzten Endes wurden aus praktischen Gründen Verträge
mit den vier größten muslimischen Verbänden und der Alevitischen Gemeinde
geschlossen. Diese vertreten aber aus den genannten Gründen heraus nicht
alle Muslime in Hamburg. Gegenstand der Verträge sind sowohl Aspekte der
praktischen Religionsausübung muslimischer und alevitischer Bürgerinnen und
Bürger Hamburgs, wie z. B. religiöse Feiertage, Religionsunterricht, Bau von
Gebetsstätten und Bestattungswesen, als auch Fragen der Wertegrundlagen der
grundgesetzlichen Ordnung, wie der religiösen Toleranz und der religiösen
Neutralität des Staates, der Nichtdiskriminierung aufgrund von Herkunft,
Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben und religiöser und politischer
Anschauungen sowie des Bekenntnisses zum staatlichen Schulwesen. Die
Vertragsunterzeichner haben sich in den Verträgen ausdrücklich zur
freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
bekannt.

Die Frage nach einer Kündigungsklausel kann ich leider nicht beantworten,
ich bin kein Jurist und hatte mit den Verhandlungen nichts zu tun. Mit
dieser Frage müssten Sie sich vielleicht an den Senat wenden.

Sie schreiben, es fehlt die Gewähr für grundgesetzkonformes Verhalten.
Wessen grundgesetzkonformes Verhalten? Die Verbände haben sich zur deutschen
Rechtsordnung, zum Grundgesetz und dessen Vorrang vor religiösen Gesetzen
bekannt. Der Papst haftet auch nicht für das straffreie Verhalten von
Katholiken. Das ist nach deutschem Recht eine Frage der individuellen
Schuld.

Mit freundlichen Grüßen,

Kazim Abaci

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