Frage an Katy Walther von KLAUS I. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag,
planen Sie ein Gesetz, nach dem gewalttätige Ausländer nach der zweiten Verurteilung als Mehrfachtäter auf Lebenszeit aus Deutschland ausgewiesen werden, und wenn Nein, mit welchem Argument?
Werter Herr Isbruch,
hier meine Antwort:
Das Aufenthaltsgesetz – ein Bundesgesetz – enthält detaillierte Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland lebende Ausländer ausgewiesen werden dürfen. Das ist beispielsweise regelmäßig der Fall, wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist, oder wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.
Maßgeblich sind aber immer die Umstände des Einzelfalls. Einen Automatismus der von Ihnen geschilderten Art kennt das geltende Recht, das auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beruht, nicht. Weil die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied des Europarats an die Menschenrechtskonvention gebunden ist, besteht keine Veranlassung, eine Gesetzesinitiative der von Ihnen geschilderten Art in die Wege zu leiten.
Herzliche Grüße,
Katy Walther