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Katrin Schindele
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Frage von Mirko S. •

Sehr geehrter Frau Schindele, Finden Sie es richtig, dass die erhobenen Bußgelder aus der Corona-Politik In Bayern zurückgezahlt werden? Wenn ja, sollten Wir das nicht auch in BaWü machen?

Es würde sicher dazu dienen, die Spaltung in der Gesellschaft zu verringern....

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Sehr geehrter Herr S.

Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt. Unberechtigt verhängte Bußgelder können in Bayern zurückgefordert werden. Dies ist richtig und nachvollziehbar. Laut Presseberichten war hier bisher nur eine kleine Anzahl an Anträgen erfolgreich und eine größere Anzahl wurde abgelehnt, weil das Gericht nur einen Teil als unverhältnismäßig gewertet hat und nicht alles.

Eine vergleichbare Verordnung wie in Bayern, die gekippt wurde, gab es in Baden-Württemberg nicht.

Andere Bußgelder bleiben rechtskräftig, was auch richtig ist. Es steht jedem einzelnen frei Einspruch gegen erhobene Bußgelder jeglicher Art zu erheben. Dies ist in einem Rechtsstaats möglich und ich bin sehr froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Schindele

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