(...) Vorab: Frauen sollten selbst entscheiden können, ob sie beruflich Karriere machen wollen. Dafür braucht es aber Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung, also erst einmal genug Betreuungsplätze (in Deutschland fehlen 220.000 für unter Dreijährige!) (...)
(...) Nun können wir schwer nachvollziehen, was genau in Ihrer Auseinandersetzung mit Ihrer Krankenversicherung vorgefallen ist. Grundsätzlich darf keine gesetzliche Krankenkasse (GKV) einen Versicherten ablehnen, das verbietet der gesetzlich festgeschriebene Kontrahierungszwang (Aufnahmepflicht) und das wäre auch ein Widerspruch zur allgemeinen Versicherungspflicht. Ablehnungen wegen Krankheit sind dadurch in der GKV ausgeschlossen. (...)
(...) Das Ziel grüner Politik ist es, echte Wahlfreiheit für berufstätige Eltern mit Kindern zu schaffen. Diese Wahlfreiheit fehlt derzeit, 220.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige fehlen. (...)
(...) Häufig werden als Argument gegen die Beschneidung mögliche negative psychische Folgen angegeben. Zweifellos gibt es Fälle, bei denen die Beschneidung zu Traumatisierung geführt hat und jeder einzelne ist tragisch. (...)
(...) Aus dem System des Fördern und Forderns ist ein reines Fordern geworden. (...) Viele EmpfängerInnen von ALG II sind auch deswegen desillusioniert weil die Situation in den Job Centern teilweise keine wirkliche individuelle Betreuung zulässt. (...)