(...) Aus diesem Grund haben wir vor einem Jahr einen Antrag unter dem Titel "Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür" in den Bundestag eingebracht. ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/074/1907434.pdf ) Der Antrag befindet sich gegenwärtig zur Beratung in den Ausschüssen. (...)
(...) Wir, die grüne Bundestagsfraktion, beobachten diese zunehmenden Angriffe auf unsere Zivilgesellschaft und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit für viele Organisationen mit großer Sorge. Leider ist das Thema keineswegs neu, bereits 2014 war die Organisation Attac von dem Thema betroffen, wir hatten damals in Folge ein Fachgespräch zu möglichen Reformen veranstaltet. (...)
(...) "Durch die Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 – neu – EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10 000 Euro. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt..." (...)
(...) Zahlreiche IT-Angriffe in letzter Zeit wie auf den Bundestag, das Auswärtige Amt oder öffentliche Stellen wie die Uni Gießen oder das Berliner Kammergericht zeigen aber, dass viele Behörden in Sachen IT-Sicherheit nicht ausreichend gut aufgestellt sind. Hier fordern wir seit Jahren mehr Anstrengungen der Bundesregierung und des federführenden Bundesministerium für Inneres. (...)
(...) Erlauben Sie zunächst eine Vorbemerkung zu unserer ersten Antwort: Die Korruptionsfälle, auf die Sie sich in Ihren Fragen beziehen, haben in Uganda und Kenia stattgefunden. Deutschland hat nie Resettlement Flüchtlinge aus diesen beiden Staaten aufgenommen, insofern besteht für uns kein konkreter Handlungsanlass und die Antwort war entsprechend allgemein gehalten. (...)
(...) Die Widerspruchslösung ist ein sehr weitreichender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, dass auch nach dem Tod nicht erlischt. Es ist zudem zu befürchten, dass die Regelung Menschen benachteiligt, die - aus welchen Gründen auch immer - sich temporär oder dauerhaft in einer Situation befinden, in der sie solch eine Entscheidung nicht treffen können. (...)