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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Katrin B. •

Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder bei den Eltern verbleibt?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckhardt,
zZ erhalten vollj. behinderte Kinder KiGeld, u. Anspruchsberechtigte sind bisher die Eltern, bis zu ihrem Ableben. Dadurch, dass der KiG-Anspruch bei den Eltern liegt, erfolgt die Auszahlung auch an die Eltern.
D.h., das volljährige, ü25-jähr. Kind bekommt das KiG über seine Eltern, z.B. um davon Fahrtkosten, nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen wie z.B. für Zuzahlungen bei Medikamenten ü. dem Festpreis, aber auch Hobbys o.ä. zu bestreiten. Bisher ist das Kindergeld für behinderte(!) erwachsene "Kinder" also anrechnungsfrei, zusätzlich zur GruSi im Vergleich bei gesunden Kindern.
Nach der neuen KinderGrundsicherung würde der Anspruch auf das Kind übergehen u. damit
- mit der Grundsicherung verrechnet werden
- die Übertragung des Behinderten-Pauschbetrages bei der Lohnsteuer würde wegfallen
- die Geltendmachung weiterer außergewöhnl. Belastungen bei Lohnsteuer würde wegfallen
Eltern vollj. behind. Kinder wären künftig schlechter gestellt
B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Im Regierungsentwurf wurde Ihr Anliegen in Form einer Ausnahmeregelung aufgenommen. Dort ist nun vorgesehen, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, weiterhin den Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) direkt erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Hier finden Sie den gesamten Gesetzentwurf: https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009092.pdf

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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