Sind für die Abschaffung des Gesetzes zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 ES (20K Regelung) oder wird der finanzielle Ruin von Privatpersonen in Kauf genommen ?
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
(Aktenzeichen 10 K 1091/23 Musterklage)
Für mich bedeutet die Verlustverrechnungsbeschränkung mit der 20K Regelung einen finanziellen Ruin .
Ich habe 2021/2022 mit CFD`s gehandelt und einem realen Verlust 45.497 € gemacht, muss jetzt aber noch über 42.000 € Steuern bezahlen, was einen Verlust von insgesamt 87.497 € macht.
Ich habe die Finanzielle Mittel nicht um das Finanzamt zu bedienen. Kann auch nicht die Verluste im nächsten Jahr übertragen weil ich kein Geld mehr habe um an der Börse zu investieren. Warum werden Privatpersonen schlechter gestellt als Profitrader oder GmbH`s ?
Zur meiner Person: 60 Jahre, seit 23.11.2022 verwitwet, schwerbehindert und beziehe nur eine Erwerbsminderungsrente, bin gelistet für eine Herztransplantation mit stark reduzierter Lebenserwartung. Wie soll ich den Forderungen vom Finanzamt nachkommen können ohne Geld ?
Wird das Gesetz geändert?
Bitte um Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Günter H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Die von Ihnen angesprochene Verlustbeschränkung des Einkommensteuergesetzes wurde seinerzeit von Union und SPD beschlossen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat der Einführung dieser Regelung seinerzeit nicht zugestimmt und sich enthalten, weil ernsthafte Bedenken dagegen vorlagen.
Grundsätzlich teilt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Aus diesem Grund setzen wir uns seit langem dafür ein, die Abgeltungsteuer abzuschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren zu erheben. In einer umfassenderen Reform könnten auch die von ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden. Leider konnten wir uns mit einer solchen Forderung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen. Zu den bestehenden Möglichkeiten der Reform bleiben wir jedoch im ständigen Austausch mit unseren Koalitionspartnern.
Informieren Sie sich über die finanzpolitischen Konzepte der bündnisgrünen Bundestagsfraktion hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/finanzen
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt