Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, wäre es nicht eine Konsequenz aus Ihrer Einschätzung bzgl. des Ausschließens von Kleinstfahrzeugen aus der THG-Quote, kleinere Fahrzeuge anderweitig höher zu fördern?
Ich beziehe mich dabei auf eine / Ihre Antwort hier vom 11.08.2023.
Ich verstehe, dass die THG-Minderungsprämie in ihrer Definition zur Förderung von z.B. Elektrorollern ungeeignet ist. Allerdings stellt sich doch die Frage, wie weniger Emissionen stärker gefördert werden können. D.h. im Prinzip, der Fußgänger oder Radfahrer "bekommt am meisten", und nicht der E-SUV-Fahrer. (Oder besser noch umgekehrt. Man spricht endlich mal Klartext und macht Konsum in jeglicher Art teurer.)
Aber Elektroroller jeglicher Art haben nicht nur Potenzial zum Zweitfahrzeug, sondern auch dazu - mit entsprechender Förderung oder anderweitiger Schaffung von Attraktivität - die Anschaffung eines Autos gänzlich zu ersetzen. Für die/den Ein/e oder Andere/n, aber auch die Masse. Natürlich lässt sich das mit den Interessen der Lobby nicht vereinbaren, aber das Interesse der Grünen sollte dieser Lobby entgegenstehen - endlich(!).
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Elektrische Kleinkrafträder sind bereits in der Anschaffung sowie im Betrieb sehr kostengünstig. Der Kostenunterschied zu einem E-Pkw ist dabei bereits so hoch, dass sich hieraus bereits eine natürliche Lenkungswirkung hin zum E-Kleinkraftrad ergibt.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an den Bürgerservice des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/service/buergerservice
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt