Der Prädidentenberater der Ukraine M. Podoljak verwendet den Begriff "zivile Besatzer" für Urlauber an den Stränden der Krim. Wie ist diese Bewertung völkerrechtlich einzuschätzen?
Dürfen "zivile Besatzer ", darunter auch Kinder wie Angehörige des Militärs bekämpft werden?
Was sagt dazu die Genfer Konvention?
vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.
Die Genfer Konvention kennt den Begriff nicht.
Wohl aber kennt sie (in Art. 49 des vierten Genfer Abkommens „über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“) das Verbot, dass die Besatzungsmacht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportiert oder umsiedelt. Das gilt nicht nur für Abschiebungen oder erzwungene Umsiedlungen, sondern für alle Maßnahmen einer Besatzungsmacht, um die Übersiedlung von Teilen der eigenen Bevölkerung in das besetzte Gebiet zu organisieren oder zu fördern.
Mehr Informationen zum Völkerrecht sowie den Link zum Volltext der Genfer Konvention finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/humanitaeres-voelkerrecht/213012?openAccordionId=item-213016-1-panel
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen
Mit herzlichen Grüßen
Büro Katrin Göring-Eckardt