Frage an Katrin Göring-Eckardt von Helga R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag,
ich habe nur eine kurze aber wichtige Frage:
warum hat Deutschland noch nicht die EU-Konvention gegen Korruption bei Abgeordneten unterzeichnet?
Grüße
H. Robinson
Sehr geehrte Frau Robinson,
in der Tat hat Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption von 2003 leider noch nicht ratifiziert. Diese Konvention, wie auch ein Übereinkommen des Europarates gegen Korruption, fordern die Signatarstaaten auf, die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten konsequent unter Strafe zu stellen. Die geltende deutsche strafgesetzliche Regelung der Abgeordnetenbestechung wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht. Bündnis 90/die Grünen forderten schon mehrmals eine Änderung des Strafrechts hinsichtlich einer Ausweitung der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung und haben auch schon einen entsprechenden Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 16/6726) vorgelegt. Jedoch blieben die Initiativen leider ohne die erhoffte Resonanz. Die schwarz-rote Koalition hat sie bis heute nicht ernsthaft aufgegriffen und kein Gesetz in die Wege geleitet, welches das Strafrecht bezüglich der Abgeordnetenkorruption so ändert, dass es vereinbar mit den internationalen Bestimmungen ist. Nun hat selbst der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 eine entsprechende Änderung des Strafrechts angemahnt.
Ich setze mich dafür ein, dass sich die politischen Akteure in Deutschland möglichst schnell verständigen und die Rechtslage geändert und die Konvention ratifiziert wird. Denn ich halte die UN-Konvention gegen Korruption für einen wichtigen und guten Beitrag zur Korruptionsbekämpfung.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage angemessen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin Göring-Eckardt