Frage an Katrin Göring-Eckardt von Rainer Q. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
ich möchte Sie fragen wie zu dem jüngst in Weimar ergangenen Urteil bezüglich der Kontaktbeschränkungen Stellung beziehen,
(https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html)
Ich erwarte Ihre Antwort mit Freude und
verbleibe mit freundlichen Grüßen
R. Q.
Sehr geehrter Herr Q.,
vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.
Im Sinne der Gewaltenteilung ist es der Politik geboten, sich mit der Kommentierung einzelner Gerichtsentscheidungen zurückzuhalten.
Zur Einordnung möchten wir aber darauf hinweisen, , dass das angesprochene Urteil noch nicht rechtskräftig ist und im Widerspruch zu einer weitüberwiegenden Zahl an gerichtlichen Entscheidungen aus der Zeit April/März steht (siehe vergleichsweise: BVerfG, B.v. 9.4.2020 – 1 BvQ 29/20; HessVGH, B.v. 1.4.2020 – 2 B 925/20; BayVGH, B.v. 14.4.2020 – 20 NE 20.735; OVG LSA, B.v. 30.4.2020 – 3 R 69/20 ; ThürOVG, B.v. 7.5.2020 – 3 EN 311/20 ; OVG Bremen, U.v. 12.5.2020 – 1 B 140/20).
Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt