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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Johan K. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Johan K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,

es geht nun schon länger um den Soli. Hierzu habe ich eine Frage. Wieso wird der Soli umfunktioniert und zur Schuldentilgung eingesetzt? Ich kenne viele, die dies gerne sehen würden, da dann endlich die nachfolgenden Generationen davon profitieren würden. Es kann nicht sein, dass immer weiter alles auf dem Rücken der heutigen Kinder ausgetragen wird.

Als weiteres kommt noch eine Frage zu den Beamtenpensionen. Wann wird dies endlich reformiert? Warum bekommen Beamte vom letzten Gehalt die Pension berechnet und die Renter und normalen Arbeitnehmer den Durchschnitt ihrer eingezahlten Beiträge? Warum sind als Beispiel Lehrer oder Behördenmitarbeiter verbeamtet? Warum nicht nur Schlüsselberufe wie Richter oder Polizisten?

Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Johan Kruskopf

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Mittel aus dem Solidaritätszuschlag für Zwecke der Schuldentilgung zu verwenden ist auf den ersten Blick eine nahe liegende Forderung. Allerdings existiert in Deutschland auch ein erheblicher Investitionsstau. Aus diesem Grunde sehen wir es als den besseren Weg an, die Mittel aus dem Soli für Investitionen für eine zukunftsfähige Infrastruktur, Bildung sowie den dringend notwendigen Klimaschutz zu verwenden. Durch diese Investitionen stellen wir uns für die Zukunft auf und bewahren die Attraktivität des Standorts Deutschland. Auch ohne den Einsatz des Soli zur Schuldentilgung sinkt die Schuldenquote gegenwärtig. Wir können also sowohl die Verschuldung abbauen und gleichzeitig dringend erforderliche Investitionen vornehmen.

Ihre Frage bezüglich der Beamtenpensionen lässt sich nicht mit einem einfachen Satz beantworten, da für Beamte und für das Verhältnis zwischen Staat und Beamten spezielle Rechte und Pflichten gelten. So ist der Staat verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu versorgen und ihnen einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Das begründet sich aus dem Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat und soll ihm die angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ermöglichen, die sein Amt erfordert. Dafür werden den Beamten aber auch zahlreiche Pflichten auferlegt: Sie haben kein Streikrecht, sogar ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ist für Beamte im Dienst eingeschränkt. Auch außerhalb des Dienstes besteht eine Wohlverhaltenspflicht für Beamte. Und es gibt noch eine Reihe von Pflichten mehr für die Beamten.

Worüber man diskutieren kann und sollte und worüber auch immer wieder diskutiert wird (z.B. bei der Berufsgruppe der Lehrer): Wer verbeamtet wird und wer nicht. Dafür gibt es aber sehr viele unterschiedliche Blickwinkel, so dass diese Frage je nach Situation und je nach Bundesland anders beantwortet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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