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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Christina J. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Christina J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ihre Fraktion hat sich für die Wiedereinführung einer Sperrklausel zur Europawahl ausgesprochen. Doch zu welchem Zeitpunkt soll das geschehen? Soll der Bundestag eine Sperrklausel bereits zur Europawahl 2019 wieder einführen?

Die Leitlinien der Venedig-Kommission des Europarats (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) sehen vor, dass innerhalb der letzten zwölf Monate vor einer Wahl keine Wahlrechtsänderungen mehr vorgenommen werden sollten.

Auch hat das Bundesverfassungsgericht Sperrklauseln zur Europawahl, die nicht zwingend europarechtlich vorgegeben sind, für verfassungswidrig erklärt. Die Reform des EU-Direktwahlakts verlangt eine Sperrklausel zwingend erst zur übernächsten Europawahl 2024 (Artikel 3 Absatz 3). Sollte der Versuch einer verfrühten Umsetzung erneut in Karlsruhe scheitern, wäre der öffentliche Vertrauensschaden unabsehbar groß.

Wie stehen Sie zu einer verfrühten Umsetzung bereits zur Europawahl 2019?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Jaeger,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, die ich auf ihre Bitte hin gern beantworten will.

Es gibt seitens der grünen Bundestagsfraktion keinen Beschluss bezüglich der Wiedereinführung einer Sperrklausel zur Europawahl.

Es gibt allerdings einen Entschließungsantrag zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vom Februar diesen Jahres, der die Bundesregierung auffordert, sich auf Europäischer Ebene für eine Reform des Europäischen Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen vom 20. September 1976 einzusetzen. Ziel ist die Stärkung von Transparenz und Verantwortlichkeit der europäischen Demokratie. In diesem Zusammenhang wird auch vorgeschlagen, eine allgemeine europaweite Hürde einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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