Frage an Katrin Göring-Eckardt von Manfred L. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt,
Sie haben sich in den letzten Wochen mehrmals für die gesetzliche Erlaubnis der religiösen Beschneidung bei Minderjährigen ausgesprochen und Sie haben auch den diesbezüglichen Entwurf der Bundesregierung begrüßt.
Zu dem Thema wurden schon viele Argumente ausgetauscht. Aber ich würde Sie gerne fragen, ob Sie nicht denken, es wäre vielleicht besser gewesen, wenn man das Kleinkind, das seit seiner Beschneidung im Sommer 2011 in München im Dauerkoma liegt ( http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87482746.html ), mit dem Eingriff verschont hätte und ebenso das Baby, das im Mai 2012 in Oslo durch Beschneidung zu Tode gekommen ist ( http://www.drmomma.org/2012/05/2-week-old-baby-dies-from-circumcision.html ).
Eine weitere Frage betrifft Beschneidungen aus nichtreligiösen Gründen, die nach dem neuen Gesetzentwurf ebenfalls erlaubt wären. Wäre es Ihrer Ansicht nach dem Kindeswohl dienlich, wenn Eltern ihre Söhne aus ästhetischen Gründen oder zum Erschweren der Selbstbefriedigung beschneiden lassen? Sie können sich leicht durch Stöbern in Internet-Foren davon überzeugen, dass solche Gründe durchaus in Deutschland verbreitet sind.
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Lein
Sehr geehrter Herr Lein,
Frau Göring-Eckardt begrüßt den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.
Eine Beschneidung ist tatbestandlich - wie jede Operation - eine Körperverletzung, die durch rechtswirksame Einwilligung gerechtfertigt und dann straffrei ist. Bei Minderjährigen handeln grundsätzlich die Eltern stellvertretend für das Kind und sind dabei an das Kindeswohl gebunden. Die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit und das Recht des Kindes als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, sind beides Aspekte des Kindeswohls. Die Bundesregierung hat bei ihrem Gesetzentwurf darauf geachtet kein religiöses Sonderrecht zu schaffen. Die Gründe für eine nicht medizinisch indizierte Beschneidung werden dabei nicht differenziert. Es obliegt der Verantwortung der Eltern darüber zu entscheiden, ob sie ihr Kind beschneiden lassen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht vor, die Beschneidung medizinisch fachgerecht von qualifizierten Fachleuten durchzuführen. Im Falle einer Illegalisierung der Beschneidung käme es häufiger zu nicht fachgerechten Eingriffen durch unqualifizierte Beschneider. Dies gilt es zu vermeiden. Die Botschaft des Gesetzes ist für Frau Göring-Eckardt zentral: Wir wollen jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland.
Mit vielen Grüßen,
Büro Katrin Göring-Eckardt