Frage von Frank R. • 01.03.2016
Antwort ausstehend von Katrin Altpeter SPD
(...) Die Verwendung von Lebensmonaten als Bezugszeitraum für das Elterngeld gibt es seit der Einführung des BEEG 2007 ununterbrochen. Dies macht nach meiner Meinung auch Sinn, da die Kinder an unterschiedlichen Tagen eines Monats das Licht der Welt erblicken und bei der Verwendung von Kalendermonaten als Bezugsmonate der erste Bezugsmonat unterschiedlich lang wäre. (...)
(...) Der Auftrag aller Grundschulen des Landes bleibt auch zukünftig, Kindern bis zum Ende der Klassenstufe 4 die Entwicklung einer flüssigen, lesbaren Handschrift zu ermöglichen. Die Arbeitsbasis ist ab dem kommenden Jahr der neue Bildungsplan für die Grundschulen. (...)