Frage von Zsolt R. • 01.03.2016

Antwort von Katrin Altpeter SPD • 01.04.2016
(...) Die Verwendung von Lebensmonaten als Bezugszeitraum für das Elterngeld gibt es seit der Einführung des BEEG 2007 ununterbrochen. Dies macht nach meiner Meinung auch Sinn, da die Kinder an unterschiedlichen Tagen eines Monats das Licht der Welt erblicken und bei der Verwendung von Kalendermonaten als Bezugsmonate der erste Bezugsmonat unterschiedlich lang wäre. (...)