Frage an Katja Suding von Michael H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Suding,
danke für Ihre ausführliche und schnelle Antwort zu meinen Fragen bzlg. der Haftung bei Gentechnik und Kernenergie. Leider muss ich nochmal nachhaken, schon weil mir auch der Kandidaten-Check gezeigt hat, wie sehr uns unsere politischen Ansichten ansonsten gleichen, Ihre Antworten mir aber neue Fragen aufgeworfen haben.
Wie ist das von Ihnen zugegebene Risiko der grünen Gentechnik für den einzelnen Landwirt als zu groß anzusehen (wobei ich dabei wenige an diese und eher an die Saatgut-Hersteller gedacht hatte), andererseits aber die grüne Gentechnik dennoch befürworten?
Wie ist es mit liberalen Grundsätzen vereinbar, wenn das unternehmerische Risiko der Gentechnik-Industrie an den Staat übertragen wird?
Handelt es sich hierbei um eine versteckte Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Verstaatlichung der Kosten und Risiken? Oder was erhält der Staat dafür als Gegenleistung?
Sollen diejenigen, deren Eigentum (z.B. Felder) kontaminiert wurden, entschädigt werden, und von wem?
Und bezüglich der Kernenergie: Sollen Ihrer Meinung nach die Kosten für Endlagerung und (zukünftigen) Abbau der Kernkraftwerke von den Betreibern oder vom Staat getragen werden?
Ich würde mich freuen, wenn sich meine sprichwörtlichen Bauchschmerzen, die ich zur Wahl am 27. September noch habe, durch klare Antworten aufklären ließen und wünsche Ihnen ansonsten viel Erfolg im Wahlkampf!
Mit freundlichen Grüßen
... Michael Hönnig
Sehr geehrter Herr Hönnig,
danke für Ihre Nachfrage!
Ich denke, dass man grundsätzlich unterscheiden muss zwischen einen unternehmerischen Risiko und dem Risiko, das sich beispielsweise aus der Nutzung der Gentechnik und der Atomkraft ergibt.
Ein unternehmerisches Risiko muss der Unternehmer selbst tragen. Denn der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Die Entscheidung über die Zulassung von Gentechnik und die Aufsicht über Atomkraftwerke ist aber keine unternehmerische Angelegenheit, sondern eine hoheitliche Aufgabe, die der Staat zu leisten hat. Der Staat stellt Regeln zur Sicherheit der Bevölkerung auf und ist auch für die Aufsicht zuständig. Es kann und darf doch nicht sein, dass ein Landwirt ein nicht geprüftes und nicht zugelassenes gentechnisch verändertes Saatgut anbaut und man ihm sagt: „Wenn es gut geht, ist alles okay. Wenn es aber schief geht, ist es dein Risiko und du haftest! Der Staat muss, bevor diese Saatgut überhaupt auf den Markt gelangt, durch umfangreiche Prüfungen sicherstellen, dass diese Sorte unbedenklich angebaut werden kann. Diese Prüfung kann doch ein Landwirt gar nicht selbst durchführen. Als „Gegenleistung“ für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben erhält der Staat Steuern und Abgaben von Bürgern und Unternehmen. Damit muss er sorgsam umgehen, womit in meinen Augen nicht gemeint ist, 5 Milliarden Euro für alte Autos auszugeben (Stichwort Abwrackprämie).
Ob der Landwirt mit dem Anbau der geprüften und zugelassen Saatgüter gut oder schlecht wirtschaftet, ist aber seine Sache, also die des Unternehmers. Das hat nichts mit versteckter Privatisierung von Gewinnen und Verstaatlichung von Kosten und Risiken zu tun.
Was aber, wenn es bei aller Sorgfalt doch zu einem Unfall kommt? Das kann nur im Einzelfall entscheiden werden. Es muss dafür geklärt werden, wer einen Fehler gemacht hat und ob fahrlässig gehandelt wurde. Pauschale Antworten helfen hier nicht weiter.
Zu ihrer letzen Frage: Die Betreiber der Atomkraftwerke müssen sich an den Kosten für die Endlagerung und den Abbau beteiligen. Sie verdienen ja schließlich auch gut daran. Wir gehen noch einen Schritt weiter: Bei Atomkraftwerken, die länger laufen als ursprünglich geplant, müssen sich die Betreiber über eine Stiftung an den Kosten zur Erforschung moderner und regenerativer Energien beteiligen.
Ich hoffe, dass Ihre „Bauchschmerzen“ nun verschwunden sind. Wenn noch Fragen offen sind, lassen Sie uns gerne telefonieren: 0173 - 9468729.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding