Frage an Katja Rathje-Hoffmann von Dirk G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Rathje-Hoffmann, ist Ihnen bekannt, ob die Landesregierung in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinverfügungen gem. Infektionsschutzgesetz und den dadurch beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte die Verhältnismäßigkeit geprüft und auch dokumentiert hat?
MfG
Dirk Gerschau
Sehr geehrter Herr Gerschau
Die Landesregierung prüft bei allen Maßnahmen grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung wurde daher sowohl zum Zeitpunkt des Erstellens der Corona-Verordnung als auch bei allen Änderungen vorgenommen. Darüberhinausgehend wird die Corona-Verordnung ständig überarbeitet, um den Schutz der Freiheitsrecht, der durch das Grundgesetz gewährt wird und sich in den Verhältnismäßigkeitsvoraussetzungen aller staatlicher Maßnahmen widerspiegelt, zu gewährleisten. Eine Begründung der Verordnung und damit auch die Rechtfertigung der einzelnen Maßnahmen ist auf der Seite des Landes abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Rathje-Hoffmann MdL