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Katja Rathje-Hoffmann
CDU
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Frage von Peter L. •

Frage an Katja Rathje-Hoffmann von Peter L. bezüglich Verbraucherschutz

Bitte nehmen Sie Stellung, ob Sie für oder gegen die Gesetzteslage n Sachen "Glückspiel" sind. Ihre Antwort wird maßgeblich mein Abstimmungsverhalten bei der kommenden Landtagswahl beeinflussen.

Peter Lohmeyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lohmeyer,

Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer ist zum 31.12.2011 ausgelaufen, weil dieser vom EuGH vor allem wegen inkohärenter Suchtpräventionsmaßnahmen beanstandet wurde. Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat sich nachweislich seit mehr als sechs Jahren für eine europarechtskonforme Regelung eingesetzt. Laut rechtskräftigen Urteilen dient das bisherige Glücksspielmonopol des Staates in Deutschland nicht wie behauptet dem Schutz der Spieler und der Suchtprävention, sondern "im Wesentlichen der Absicherung von Staatseinnahmen".
Laut Gutachten finden allein 95% des Sportwettenmarktes im nicht kontrollierten Internet statt. Um den Schutz der in diesem Markt aktiven Spieler hat sich der Staat bislang nicht gekümmert. Mit unserem Gesetz kümmert sich erstmals eine Landesregierung darum, dass Spiele in diesem bislang nicht kontrollierten Markt unter Aufsicht und damit unter Spielerschutzrichtlinien stattfinden werden.

*Unser Gesetz ist bei der EU-Kommission notifiziert, es wurde nicht beanstandet.*

Wir als CDU wollen, dass Schluss ist mit dem Selbstbetrug beim Glücksspiel. Nicht einmal gegen die in Deutschland illegale Werbung für Online-Glücksspielanbieter schreiten die Länder mehr ein. So gibt es in Nordrhein-Westfalen und Bayern im Stadion längst verbotene- aber nicht unterbundene Werbung. Das traditionsreiche Tennisturnier Hamburg-Rothenbaum hieß 2011 "Bet-at-home.com-open" - dabei handelt es sich um einen Online-Anbieter für Sportwetten, Poker und Casinospiele. Noch 2009 wurde diese Namensgebung gerichtlich untersagt. An der Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert. Und selbst im ZDF ist in der redaktionellen Berichterstattung über Sportereignisse regelmäßig Bandenwerbung für in Deutschland illegale Wettanbieter zu sehen.Das ist kein Vorwurf, sondern zeigt, um welches Problem es geht. Unser Glücksspielgesetz bietet eine EU-konforme Lösung im Gegensatz zum Entwurf der 15 anderen Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Rathje-Hoffmann, MdL

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