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Katja Rathje-Hoffmann
CDU
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Frage von Ricarda S. •

Frage an Katja Rathje-Hoffmann von Ricarda S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Rathje-Hoffmann,

"Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW zur Einführung eines Anspruchs der Minderheit der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit auf Schutz und Förderung fand durch die Enthaltung der CDU und der FDP keine Mehrheit."

Ich wüsste nun gerne, warum Sie bzw. Ihre Partei sich bei dieser Abstimmung enthalten haben?

Welcher Punkt des Gesetzesentwurfes hat dazu geführt?

> Artikel 5 Abs. 2 Satz 2
„Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“

> Artikel 5a Schutz und Förderung sozialer Minderheiten

> Artikel 6a Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen

> Artikel 7 : Hinter dem Wort „Lebens“ werden die Wörter „sowie die Tiere“ angefügt

> Artikel 12 :
„Bei gleicher Fraktionsstärke ist das bei der letzten Landtagswahl erzielte Zweitstimmenergebnis der Parteien maßgeblich. Im Übrigen entscheidet das von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtages zu ziehende Los.“

> Artikel 44 Landesverfassungsgericht

> Artikel 59b Erste Mitgliederwahl zum Landesverfassungsgericht

> Artikel 59c Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Ricarda Spieker

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Spieker,

Ihre Mail erreichte mich während der Sommerpause, so dass ich erst jetzt zu einer Beantwortung Ihrer Frage kommen kann.

Mein Abstimmungsverhalten (Enthaltung) zur Verfassungsänderung des Landes Schleswig-Holstein begründet sich auf den Bereich des Art. 5 (2) in dem Antrag. Nach meiner Kenntnis sind Sinti und Roma nicht nur in Schleswig-Holstein eine Minderheit, sondern im gesamten Bundesgebiet als Minderheit vertreten. Dies ist somit nicht vergleichbar mit der Minderheit der Friesen und Nordschleswiger. Somit wäre für einen Antrag als anerkannte Minderheit der Bund zuständig und nicht nur das Land Schleswig-Holstein.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Rathje-Hoffmann, MdL

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