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Katja Pähle
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Frage von Patrick B. •

Wird es einen Untersuchungsausschuss zum Mord an Oury Jalloh und den übrigen Morden des Reviers Dessau-Roßlau geben? Wenn nicht, wie gedenken Sie, die lange überfällige Verbrechen aufzuklären?

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Sehr geehrter Herr B.,
zum Tod von Oury Jalloh gab es in der letzten Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt (2016-2021) viele offene Fragen zum Ermittlungsverfahren. Deshalb hatte der Landtag beschlossen, Einsicht in die Akten zu nehmen, und zu diesem Zweck zwei juristische Sonderberichterstatter eingesetzt. Kurz vor Beendigung ihrer Arbeit mussten wir befürchten, dass die Sonderberichterstatter keinen Abschlussbericht vorlegen können, weil das Justizministerium keine Befragung der beteiligten Staatsanwälte ermöglichte. In dieser Situation hat die SPD sich dafür ausgesprochen, in der neuen Wahlperiode, also nach der Landtagswahl vom 6. Juni 2021, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Seither hat sich der Sachverhalt in mehreren Punkten geändert:

* Es kam doch ein Abschlussbericht der Sonderberichterstatter zustande.

* Sie kommen darin zu dem Schluss, dass es keine offenen Ermittlungsansätze im Fall Oury Jalloh gibt.

* Das Justizministerium hat in Aussicht gestellt, dass es jetzt doch noch zu einer Befragung der Staatsanwälte – diesmal im Rechtsausschuss des Landtages – kommen soll.

* Außerdem haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und FDP drauf verständigt, dass in Sachsen-Anhalt ein*e unabhängige*r Polizeibeauftragte*r beim Ministerpräsidenten eingesetzt wird. Damit wird für die Zukunft eine Instanz geschaffen, um Betroffenen bei Fehlverhalten von Polizeibeamt*innen wirksam zu helfen. Wir setzen darauf, dass eine solche Instanz auch eine vorbeugende Wirkung gegen strukturellen Rassismus hat.

Angesichts dieser Entwicklungen hat die SPD beschlossen, die Umsetzung ihres Beschlusses zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorläufig auszusetzen. Ich hoffe, dass es jetzt zügig zu der Befragung der Staatsanwälte im Rechtsausschuss kommen wird.

Ein wichtiger Hinweis zur Klarstellung: Auch wenn es einen Untersuchungsausschuss geben sollte, kann er kein Verbrechen aufklären, sondern nur das Verhalten der Ermittlungsbehörden untersuchen. Die Aufklärung von Verbrechen ist in jedem Fall ausschließliche Aufgabe der Justiz und nicht des Parlaments.

Mit freundlichem Gruß
Katja Pähle

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