Frage an Katja Pähle von Madelen B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Pähle,
Sie sind Spitzenpolitikerin in Sachsen-Anhalt der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Sie haben im letzten Jahr die Änderung des Abgeordnetengesetzes eingebracht, wodurch nun Spitzenpolitiker wie Sie 100% Aufschlag zur Diät erhalten und dazu noch einen Rentenanspruch auf diese Zahlungen. Sie verdienen durch Ihr eigenes Gesetz nunmehr über 14.000 Euro im Monat und diese Erhöhung trat mitten in der Corona-Krise in Kraft. Dazu möchte ich Sie gerne folgendes fragen.
1. Wie rechtfertigen Sie eine solche Erhöhung in der Wirtschaftskrise?
2. Stimmt es, dass Sie nunmehr in 5 Jahren über 2000 Euro späteren monatlichen Pensions-/Rentenanspruch erwerben?
Vielen Dank,
M.Bauer
Sehr geehrte Frau Bauer,
der Umgang mit Abgeordnetendiäten ist seit jeher ein sensibles Thema. Dass der Gesetzgeber die eigenen Bezüge festlegt, führte nicht zu Unrecht immer wieder zu Diskussionen. Aus diesem Grund hat der Landtag gesetzlich geregelt, dass die Diätenanpassung ab der 7. Wahlperiode auf der Grundlage der Entwicklung der Bruttoeinkommen der abhängig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt erfolgt. Dies passiert jeweils zum 1. Juli jeden Jahres und bezieht sich auf die vom statistischen Landesamt erfasste Veränderung des Nominallohnindexes. Sinkt dieser, verringern sich die Diäten. Steigt dieser, erhöhen sich die Diäten im gleichen Maß.
Diese Regelung ist grundsätzlich richtig, kann aber durch die Orientierung an vergangener Lohnentwicklung keine aktuellen Verwerfungen des Ausmaßes der Corona-Krise einbeziehen. Aufgrund der Auswirkungen der Pandemie verzichten die Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion deshalb seit dem 1. Juli 2020 für die Dauer eines Jahres und damit bis zum Ende der Wahlperiode auf die gesetzlich vorgesehene Erhöhung ihrer Diäten und spenden die Gesamtsumme von 36.150,00 Euro für gemeinnützige Zwecke. Jeden Monat wird ein anderes Projekt in Sachsen-Anhalt bedacht. Hier können Sie die Spendenempfänger abrufen: https://www.spd-lsa.de/spendenuebersicht/
Die Zulage zur Entschädigung der Fraktionsvorsitzenden wurden vor der Änderung des Abgeordnetengesetz im Jahr 2020 aus den Fraktionskostenzuschüssen gezahlt. Dies wurde mit der Parlamentsreform geändert. Die Zulagen wurden Teil der Entschädigungen. Für Fraktionsvorsitzende entsprechen sie seitdem in etwa den Bezügen der Minister*innen. Zudem ist es korrekt, dass die Altersentschädigung aus der Tätigkeit einer*eines Abgeordneten bzw. einer*eines Fraktionsvorsitzenden jährlich 3 Prozent der bezogenen Entschädigung insgesamt maximal 69 Prozent beträgt. Auch diese Regelung lehnt sich an die Besoldung von Minister*innen an. Dies alles zusammengenommen ist zu bemerken, dass die Entschädigung für meine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzende hoch ist, aber sich im Rahmen vergleichbarer Tätigkeiten innerhalb der Landesregierung bewegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katja Pähle