
(...) die von ihnen geschilderte Problematik kommt dadurch zustande, dass die öffentliche Hand sich in den vergangenen Jahren verstärkt privatrechtlicher Gesellschaftsformen bedient, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Wenn dann noch weitere Miteigentümer an einer GmbH oder AG in (teil-)öffentlichem Eigentum hinzukommen, ist es meist nicht einfach, den politischen Willen der ursprünglichen Eigner-Kommune in diesen Gesellschaften umzusetzen. (...)