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Katja Meier
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Frage von richard a. •

Frage an Katja Meier von richard a. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Meier,
in jüngster Zeit ist (auch auf kommunaler Ebene) häufiger der Sachverhalt aufgetreten, daß vom Bürger gewählte Volksvertreter in Aufsichtsräten von Unternehmen sitzen und bei Abstimmungen ( z. B. im Stadtparlament) dann aber konträr zu der gleichen Problematik votieren als sie dies im Aufsichtsrat taten. Nun wird gesagt, daß der entsprechende Politiker im Aufsichtsrat NUR dem Wohl des Unternehmens verpflichtet ist, - doch sind diese Politiker wiederum nur über ihr Mandat, das ihnen vom Bürger ausgesprochen wurde, überhaupt erst in dieses Gremium gelangt. Sicher ist dabei zu bemerken, daß Unternehmensentscheidungen im allgemeinen unabhängig vom Bürgervotum getroffen werden, - dennoch oder gerade deshalb unter Umständen reichliches Konfliktpotential.
Meines Erachtens ist hier kaum Transparenz gegeben und der Vorwurf von "Lobby-Arbeit", notfalls auch gegen den Bürger, haftet stark an, insbesondere auch im Hinblick jüngster Rechtsprechung, nach der beispielsweise städt.GmbH s die Aufsichtsratsitzungen auch durchaus öffentlich durchführen könnten.
Sehen Sie Möglichkeiten bzw. Lösungsansätze, um diese Konflikte und Widersprüche auch für politisch Tätige zu entschärfen?
Mit freundlichem Gruß
Richard Abt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Abt,

die von ihnen geschilderte Problematik kommt dadurch zustande, dass die öffentliche Hand sich in den vergangenen Jahren verstärkt privatrechtlicher Gesellschaftsformen bedient, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Wenn dann noch weitere Miteigentümer an einer GmbH oder AG in (teil-)öffentlichem Eigentum hinzukommen, ist es meist nicht einfach, den politischen Willen der ursprünglichen Eigner-Kommune in diesen Gesellschaften umzusetzen. Ich spreche mich daher dafür aus, bei der Wahl von privatrechtlichen Organisationsformen in öffentlichem Besitz den Gesellschaftszweck so deutlich festzuschreiben, dass es möglichst nicht zu einer Diskrepanz zwischen dem Willen der Gebietskörperschaft und dem Gesellschaftsinteresse des in öffentlicher Trägerschaft befindlichen Unternehmens kommen kann. Dies sollte auch bei der Aufnahme weiterer Miteigentümer, so dies überhaupt notwendig ist, beachtet werden. Gleichzeitig ist es natürlich möglich, auch bei bestehenden Beteiligungsverhältnissen kritisch zu hinterfragen, ob getroffene Unternehmensentscheidungen immer dem Wohl des Unternehmens entsprechen. Wir erleben es gerade in der jetzigen Wirtschaftkrise, dass die strategischen Entscheidungen vieler Unternehmen falsch waren (Beispielsweise die, weiter spritfressende Autos zu produzieren, obwohl der Trend zu sparsamen Autos längst zu greifen war). Aus diesem Grund plädiere ich auch für eine kritische Auseinandersetzung mit den Entscheidungsvorlagen in den Aufsichtsgremien der öffentlichen Eignern gehörenden Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Meier

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