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Katja Mast
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Frage von Frank S. •

Weitere (dringliche und schnelle) Zuweisung von Bundesmittel für die Wohnraumförderungsprogramme der Länder möglich?

Sehr geehrte Frau Mast, nahezu alle Bundesländer benötigen für deren Wohnraumförderungsprogramme dringend weitere Unterstüzung vom Bund.In vielen Ländern sind die Programme bereits überzeichnet, es kommt bereits zum völligen (Förder-) stopp. Die Erteilung von Förderzuschüssen sind für die Vorhaben im geförderten Wohnungsbau unerlässlich. Auch für die damit verbundenen konjunkturbeeinflussenden Gewerke, wie Handwerk und Mittelstand ist es von elementarer Bedeutung zu wissen, mit welchen Aufträgen sie rechnen können. Auch müssen Materialien, mit teils langen Lieferzeiten bestellt werden. Das ist aber nur möglich, wenn auch Aufträge erteilt werden. Und Aufträge können erst erteilt werden, wenn die Föderbescheide ausgereicht werden. Sehen hier als MdB der SPD eine Möglichkeit den Ländern jetzt wirklich schnell weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Es muss ja für alle Akteure in diesem Sektor Klarheit und Verlässlichkeit für 2024 bestehen. Vielen Dank im voraus!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. S.

In Deutschland besteht ein großer Bedarf an bezahlbarem und umweltfreundlichem Wohnraum, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Dies hat unterschiedliche Gründe, seien es die gestiegenen (Bau-)Zinsen und Preissteigerungen oder auch die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland oder auch Materialengpässe und Lieferkettenprobleme. Klar ist auch, dass im Baubereich an vielen Stellen nachgearbeitet werden muss und auch gerade ganz aktiv wird. Das in dieser Legislaturperiode eigenes geschaffene Bauministerium kümmert sich ganz explizit um bezahlbares und nachhaltiges Bauen und Wohnen. Damit stellen wir das bezahlbare und nachhaltige Bauen und Wohnen in den Mittelpunkt der nationalen Wohnungspolitik. Wie Sie auch zurecht anführen, liegt die ausschließliche Zuständigkeit und Verantwortung für die Wohnraumförderung bei den Ländern. Dabei erhalten die Länder Unterstützung durch den Bund.

Für uns ist klar, alle Menschen müssen Zugang zu langfristig bezahlbaren Wohnungen haben. Wer die Marktmieten nicht bezahlen kann oder aus anderen Gründen vom privaten Mietmarkt ausgeschlossen ist, braucht die Hilfe des Staates. Mit einer Grundgesetzänderung haben wir die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bund die Länder und Kommunen weiterhin beim Bau von Sozialwohnungen unterstützen kann. Insgesamt hat der Bund mit über fünf Milliarden Euro für 100.000 neue Sozialwohnungen gesorgt. Damit der Bund den sozialen Wohnungsbau mit den Ländern stärken kann und perspektivisch die im Koalitionsvertrag anvisierten 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen pro Jahr erreicht werden, sollen den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2026 Finanzhilfen in der Rekordhöhe von insgesamt 14,5 Milliarden Euro gewährt werden. Allein für das Programmjahr 2023 stehen 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, davon erstmals 500 Millionen Euro für das Junge Wohnen, also die Förderung von Wohnheimplätzen in Auszubildenden- und Studierendenwohnheimen.  Außerdem stellt der Bund den Kommunen bundeseigene Grundstücke für sozialen Wohnungsbau vergünstigt zur Verfügung. Um den Bau von bezahlbaren Mietwohnungen anzukurbeln, wird dieser steuerlich gefördert: Für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen gibt es die Möglichkeit einer steuerlichen Sonderabschreibung in Höhe von fünf Prozent zusätzlich zur bestehenden Abschreibung von zwei Prozent. Ferner wird die Herstellung von Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden gefördert, etwa bei Umwidmung von Gewerbeflächen. Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wird. Klar ist: Es ist in unserem Interesse, dass die bereitgestellten Mittel von den Ländern ergänzt und entsprechend ihrem Bedarf eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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