Warum stimmen Sie für ein Verbot der Suizidhilfe, während Sie für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eintreten? Wie rechtfertigen Sie diesen Widerspruch in der Selbstbestimmung?
Sehr geehrte Frau Mast,
die Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Bei Schwangerschaftsabbrüchen vertreten Sie laut "Spiegel" das Prinzip, dass Menschen über ihren Körper und ihre Zukunft selbst entscheiden dürfen – eine Haltung, die ich teile. Doch bei der Suizidhilfe scheinen Sie dieses Prinzip zu negieren, indem Sie für ein Verbot stimmen. Dies erscheint widersprüchlich: Warum sollte der Staat einer schwangeren Person zugestehen, ihr Leben autonom zu gestalten und dabei ein ungeborenes Leben, das nicht befragt werden kann, zu beenden, während er einer bereits geborenen Person die vollkommen freiwillige Inanspruchnahme des Rechts auf einen selbstbestimmten Tod verwehrt? Beide Situationen sind zutiefst persönliche Entscheidungen, bei denen Freiheit und Freiwilligkeit im Vordergrund stehen sollten. Ihre Position wirkt daher unlogisch und widerspricht dem konsequenten Schutz der Autonomie. Können Sie diesen Unterschied erklären, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung zu untergraben?