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Katja Mast
SPD
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Frage von Jonas T. •

Warum stimmen Sie für ein Verbot der Suizidhilfe, während Sie für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen eintreten? Wie rechtfertigen Sie diesen Widerspruch in der Selbstbestimmung?

Sehr geehrte Frau Mast,

die Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Bei Schwangerschaftsabbrüchen vertreten Sie laut "Spiegel" das Prinzip, dass Menschen über ihren Körper und ihre Zukunft selbst entscheiden dürfen – eine Haltung, die ich teile. Doch bei der Suizidhilfe scheinen Sie dieses Prinzip zu negieren, indem Sie für ein Verbot stimmen. Dies erscheint widersprüchlich: Warum sollte der Staat einer schwangeren Person zugestehen, ihr Leben autonom zu gestalten und dabei ein ungeborenes Leben, das nicht befragt werden kann, zu beenden, während er einer bereits geborenen Person die vollkommen freiwillige Inanspruchnahme des Rechts auf einen selbstbestimmten Tod verwehrt? Beide Situationen sind zutiefst persönliche Entscheidungen, bei denen Freiheit und Freiwilligkeit im Vordergrund stehen sollten. Ihre Position wirkt daher unlogisch und widerspricht dem konsequenten Schutz der Autonomie. Können Sie diesen Unterschied erklären, ohne das Prinzip der Selbstbestimmung zu untergraben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

danke für Ihre Nachricht. Die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche und den Paragrafen 218 sowie die Debatte über Suizidhilfe sind wichtige ethische Fragen, die aus meiner Sicht nicht miteinander verbunden werden sollten.

Was den Paragrafen 218 angeht ist meine Position und die Position der SPD klar: Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln. Die Zeit dafür ist reif. Einen entsprechenden Antrag haben wir vor Kurzem auch in den Deutschen Bundestag eingebracht. 

Zur Suizidhilfe habe ich 2023 für einen Antrag der Gruppe Castellucci gestimmt, der eine Regelung im Strafgesetzbuch anstrebte, die "die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe stellt – und Ausnahmen normiert, unter denen Förderungshandlungen nicht rechtswidrig sind". Auch hier wird die gesellschaftliche Debatte und auch die Debatte im Deutschen Bundestag sicherlich fortgeführt werden. 

Mit freundlichen Grüßen,

Katja Mast

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