Warum soll die Wirtschaft mit einem Industri estrompreis aus Steuergeldern subventioniert werden und die Bürger und die Rentner werden unbeachtlich der hohen Inflation alleine gelassen?
Warum werden nicht Steuern und Abgaben auf den Strompreis für die Bürger und Rentner gesenkt? Der Staat verdient über die Mehrwertsteuer kräftig mit an der hohen Inflation. Warum werden statt dem Merid - Order- Prinzip nicht die tatsächlichen Erzeuger bzw. Beschaffungskosten für den Strom am Markt berechnet. Wenn grundsätzlich der gesamte Strompreis nach der Produktion aus Gas berechnet wird, wie will man den Bürger noch von Wind- und Solarparks überzeugen? Der Bürger hat keinen Vorteil davon, im Gegenteil, er muss den teuersten Erzeugerpreid aus Gas für den Wind- und Solarstrom zahlen. Was tun Sie konkret für den Bürger, um das Strompreis zu senken? Haben Sie dazu einen Plan und in welchen Zeitramen wollen Sie diesen umsetzen?
Sehr geehrter Herr S.
Ich kann Ihren Unmut in Zeiten steigender Preise, hoher Energiekosten und einer anhaltend hohen Inflation durchaus nachvollziehen.
Mit dem größten Abwehrschirm hat die Bundesregierung letztes Jahr - ergänzend zu den drei Entlastungspaketen - einen gewaltigen Abwehrschirm beschlossen, damit Energie bezahlbar bleibt. Ganze 200 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung über zweieinhalb Jahre zur Verfügung, um die Energiepreise zu deckeln. Auch mit den Gas- und Strompreisbremsen unterstützen wir weiterhin die privaten Haushalte. Die gute Nachricht ist, Strom wird mit dem Ausbau der Erneuerbaren perspektivisch günstiger werden. Deutschland und Europa haben große Potenziale für den Ausbau von Windenergie und Photovoltaik. Und die gilt es zu nutzen und daher erhöhen wir das Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen umfassender Entlastungsmaßnahmen (z.B. Energiepreisbremse, 9-Euro-Ticket, Energiepreispauschale uvm.) die Möglichkeit eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichs von bis zu 3.000 Euro geschaffen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diesen Ausgleich mit Blick auf steigende Preise und hohe Energiekosten auszahlen. Viele Arbeitgeber tun dies bereits, ein solcher Ausgleich ist oftmals – wie etwa im öffentlichen Dienst – auch Teil von Tarifabschlüssen. Es handelt sich beim Inflationsausgleich also um eine individuell zwischen den Tarifparteien ausgehandelte Sonderzahlung und nicht um eine staatliche Leistung. Der Gesetzgeber hat lediglich die Steuerfreiheit dieser Ausgleichszahlung beschlossen. Somit kann die Rentenversicherung einen solchen Ausgleich nicht auszahlen.
Somit bleibt neben den anderen umfassenden Entlastungen aktuell die zum 1. Juli 2023 erfolgte Rentenerhöhung. Damit erhalten die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Die Rentenerhöhung beträgt 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
Neben den beschlossenen Entlastungen von denen auch Rentnerinnen und Rentner profitiert haben (z.B. 9-Euro-Ticket, 49-Euro-Ticket, Energiepreisbremse und Energiepreispauschale) haben wir uns als SPD in der Koalition vorgenommen, die gesetzliche Rente weiter zu stärken und das Rentenniveau weit in die Zukunft abzusichern. Daran arbeitet Minister Hubertus Heil unermüdlich und auch mir persönlich ist eine starke gesetzliche Rentenversicherung ein zentrales Anliegen. Das ist auch einer der großen Unterschiede etwa zu CDU und CSU, die immer wieder mit Forderungen nach einem späteren Renteneintritt aufhorchen lassen. Solche Forderungen weise ich klar zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast