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Katja Mast
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Frage von Dr. Andreas B. •

Kennen Sie die sich immer mehr verschärfende Entwicklung bei rechtlichen Betreuungen?

Liebe Frau Mast,

wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so kann ein Betreuungsgericht einenn rechtliche-n Betreuer-in bestellen (§1814 Abs. 1 BGB). Der Bedarf dafür wächst <=> demograf. Entwicklung; viele ältere Betreuer*innen gehen in Rente, neue zu gewinnen, ist sehr schwierig: eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit ist, zum Teil ein echter Knochenjob (Betreuer*innen werden erst bestellt, wenn andere Leistungen versagt haben), angemessene Vergütung fehlt, obwohl Qualifizierungsniveau angehoben und Anforderungen durch Betreuungsrechtsreform (1.1.23) erhöht. Sollte keine angemessene Vergütungserhöhung kommen, die der Berufsverband (BdB) nachweislich fordert, werden Betreuer*innen auf die Barrikaden gehen, Arbeit einstellen, auch in PF; Behördenbetr. müssen eingerichtet werden. Jetziger Ref.-Entwurf Vergütungserhöhung ist ein No-Go, reduziert eher die Vergütung.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Schilderungen und wie der Gesetzentwurf Sie ganz persönlich betreffen würde. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt Ihre Forderung und setzt sich mit Nachdruck bei den Bundesländern und beim Bundesministerium der Justiz für eine bessere Finanzierung der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer und -betreuerinnen ein. Die SPD-Bundestagsfraktion steht bei der Reform der Vergütungsstruktur im Betreuungswesen eng an der Seite der Betreuungsvereine und Betreuer und Betreuerinnen.

Die Betreuungsvereine und Berufsbetreuer und -betreuerinnen leisten in Deutschland eine unverzichtbare Arbeit. Sie kümmern sich um die 1,3 Millionen Menschen in Deutschland, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Ohne die Arbeit der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer und -betreuerinnen wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele betreute Personen in Deutschland haben, nicht zu erreichen. Wir in der SPD-Bundestagsfraktion wissen, dass die Tätigkeit der Betreuungsvereine und Berufsbetreuer und -betreuerinnen unersetzlich ist. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird die Anzahl an Betreuungsfällen in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. Bricht die professionelle Betreuung weg, fällt die Verantwortung wieder zurück an die Kommunen. Dies ist unbedingt zu vermeiden, denn dort fehlt es finanziell wie personell an den notwendigen Kapazitäten.

Weil für viele Betreuungsvereine eine Reform der Betreuervergütung 2025 zu spät käme, haben wir uns bereits im vergangenen November für eine vorgezogene inflationsbedingte Anpassung der Kostenpauschale eingesetzt in Höhe von monatlich 7,50 Euro pro Betreuung für Berufsbetreuer und -betreuerinnen und eine jährliche Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 24 Euro für ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen. Diese Anpassung begegnet den massiven Kostensteigerungen, die seit 2019 durch gestiegene Energie-, Material- und Fahrtkosten sowie Tariferhöhungen zu einer weiteren Zuspitzung der finanziellen Situation der Betreuungslandschaft geführt haben. Dies war als kurzfristige Überbrückungsmaßnahme gut und richtig – der Inflationsausgleich läuft aber zum 31.12.2025 ersatzlos aus.

Wir brauchen darum dringend eine zügige Weiterentwicklung des gesamten Vergütungssystems. Entscheidend bei der weiteren Beratung des Entwurfs war für uns dabei, was wir bereits mit unserem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf Inflationsausgleich-Sonderzahlung deutlich gemacht haben: Dass der Gesetzentwurf zur Anpassung der Vergütungsstruktur im Betreuungswesen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage schaffen muss, die die Erfahrung, Komplexität und Verantwortung der Betreuer und Betreuerinnen berücksichtigt und insgesamt die Attraktivität des Berufsfelds erhöht. Durch die Neuerungen des Entwurfs wird der vorübergehende Inflationsausgleich dauerhaft verstetigt und angepasst. Auch die Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer wird erhöht sowie weitere Veränderungen in den Vergütungstatbeständen, in der Dauervergütungsfestsetzung sowie der Rechtsanwaltsvergütung sind vorgesehen.

Eine ebenfalls wichtige Rolle spielen die Landesregierungen, denn das Gesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion gilt: Wer Qualität fordert, muss auch Qualität bezahlen. Die SPD-Bundestagsfraktion steht darum bei der Reform der Vergütungsstruktur im Betreuungswesen eng an der Seite der Betreuungsvereine und Betreuerinnen und Betreuern. 

Mit freundlichen Grüßen,

Katja Mast

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