Frage an Katja Mast von Rainer B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Mast,
in der "Pforzheimer Zeitung" v. 18.02.2014 wird ausgeführt, dass die vorgesehene Rentenerhöhung wegen der (..... Absicht von Union und SPD den Rentenbeitrag 2014 nicht zu senken ... werden auch die gut 20,5 Millionen Rentner negativ zu spüren bekommen .... die nächste Rentenerhöhung wird dadurch um knapp 0,8 Prozentpunkte geringer ausfallen.)
Ich bitte um Erläuterung, wie dies von Ihnen im Zusammenhang mit der Aufgabenstellung wirksam gegen "Altersarmut" zu kämpfen beurteilt wird.
Des Weiteren bitte ich um Aufklärung ob die Konsequenz "niedrigere Rentenerhöhung" auch die Ansprüche von Beamten und Bundestagsabgeordneten tangiert .
Sehr geehrter Herr Brohl,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne erläutere ich Ihnen meine Positionen zum Thema Rente.
Sie sprechen unterschiedliche Punkte an. Zum einen die Anpassung des Rentenniveaus sowie die Bekämpfung der Altersarmut und zum anderen die Rentenansprüche der Beamten und der Bundestagsabgeordneten.
Zunächst muss ich Ihnen widersprechen: Es ist nicht richtig, dass durch das „Rentenpaket“, das die Koalition verabschiedet hat, die nächste Anpassung um 0,8 Prozentpunkte geringer ausfallen wird. Richtig ist, dass durch die nicht vorgenommene Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zum 1. Januar 2014 um 0,6 Prozentpunkte die Anpassung zum 1. Juli 2015 wahrscheinlich um ca. 0,8 Prozentpunkte geringer ausfällt. Hier einen kausalen Zusammenhang zu einem Erfolg oder Misserfolg bei der Bekämpfung von Altersarmut herzustellen, ist jedoch inhaltlich nicht richtig. Wenn Altersarmut als das Beziehen von Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII verstanden wird, dann trägt jede Anpassung, die höher ausfällt als die Anpassung der Regelbedarfe, dazu bei, dass Personen an der Schwelle aus dem SGB XII-Bedarf heraus kommen – ob das tatsächlich der Fall ist, weiß man jedoch erst, wenn man die genauen Werte der Rentenanpassung und der Regelbedarfsfortschreibung für das nächste Jahr kennt.
Weiter muss festgehalten werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung als Versicherung eine Lohnersatzleistung und keine fürsorgeorientierte Leistung ist, bei der das Ziel der Armutsvermeidung im Mittelpunkt steht. Hier ist es wichtig, eine Unterscheidung vorzunehmen und Renten- nicht mit Sozialpolitik zu verwechseln. Für eine ausreichende Rente ist gute und menschenwürdige Arbeit wichtig, sodass der Staat gar nicht erst unterstützend eingreifen muss. Dafür haben wir mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine enorm wichtige Grenze nach unten eingebaut. Vier Millionen Menschen werden in Zukunft mehr im Geldbeutel haben – und im Rentenalter nicht mehr auf Unterstützung angewiesen sein. Denn die gute Arbeit von Heute ist die sichere Rente im Alter.
Um Altersarmut effektiv zu verhindern, haben wir verabredet, für langjährig Versicherte einen Abstand zum SGB XII herzustellen. Mit der solidarischen Lebensleistungsrente, auf die wir uns im Koalitionsvertrag geeinigt haben, sollen die Renten von Geringverdienern, die 40 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, bis auf 30 Rentenpunkte aufgestockt werden. Dadurch wollen wir die Lebensleistung dieser Menschen würdigen, sowie sicherstellen, dass sich langjährige Beitragszahlung in der Rente auszahlt. Und auch die Erziehungsleistung der Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, werden wir an dieser Stelle stärker würdigen. Hier befinden wir uns aber noch im Gesetzgebungsverfahre.
Bezüglich Ihrer Frage nach den Bezügen der Beamten und Bundestagsabgeordneten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Anpassung der Versorgungsbezüge von Beamten und der Diäten von Abgeordneten mit der Anpassung der Rente nichts zu tun hat. Insofern wirkt sich eine reduzierte Anpassung der gesetzlichen Rente weder positiv noch negativ auf diese Bezüge aus.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast
Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales