Frage an Katja Mast von Kerstin M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mast,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Allerdings sei mir noch eine Frage gestattet...
Wie soll denn ein Hartz 4 Empfänger jemals in der Lage sein die Prozesskostenhilfe zurück zu zahlen. Die Menschen mit sehr niedrigen Einkommen können das sicher auch nicht.
Davon auszugehen, dass halte ich für Utopie.
Ich sehe hier eindeutig die einmal im Gesetz verankerte sogenannte "Waffengleichheit" nicht mehr gewährleistet.
Ob sich jetzt jemand scheiden lässt oder nicht, es wird so sein, dass sich nur noch derjenige einen Anwalt leisten kann, welcher auch das Geld hat. Alle anderen fallen doch eindeutig nach der Reform dieses Gesetzes "hinten runter".
Bei allem Verständnis dafür, dass die Kosten der Prozesskostenhilfe (bedingt durch mehr Sozialklagen) gestiegen sind, sollte man die Ursachen für dies Kostensteigerung beseitigen, anstatt diejenigen zu betrafen, die sowieso die Schwächsten in unserer Gesellschaft sind. Oder sehen Sie das wirklich anders?
Auch erschließt sich mir nicht wirklich die Notwendigkeit, die Gebühren für Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer und Gerichtsvollzieher zu erhöhen, nachdem man ja Kosten sparen muss.
Ist es nicht wirklich so, dass nach dieser Reform niemand mehr mit geringem Einkommen oder Hartz 4 sich einen Anwalt leisten können wird, da es die Prozesskostenhilfe, wie es sie einmal gab, dann nicht mehr gibt? Ist es tatsächlich geplant, so Kosten zu sparen?
Vielen Dank und freundliche Grüße Kerstin Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Sie haben Recht: Prozesskostenhilfe ist wichtig und deshalb uns von der SPD ein wichtiges Anliegen. Um das gleich zu Anfang vorwegzuschicken: Arbeitslosengeld (ALG) II-Empfänger sind von der geplanten Gesetzesänderung nicht betroffen – sie erhalten nach jetzigem Stand auch in Zukunft volle Prozesskostenhilfe.
Der Regierungsentwurf der Regierung Merkel (CDU/CSU-FDP) will bei den Freibeträgen kürzen. Die Freibeträge orientieren sich an den Arbeitslosengeld II-Sätzen. Wer ein Nettoeinkommen hat, das 110% der ALG II-Sätze nicht übersteigt, erhält Prozesskostenhilfe und wird überhaupt nicht zu den Anwalts- und Prozesskosten herangezogen. ALG II-Empfänger und Geringverdiener, die nur 10% oberhalb der ALG II-Sätze liegen, erhalten also volle Prozesskostenhilfe. Das war schon bisher so und soll auch so bleiben.
Wie ich Ihnen in meiner letzten Antwort geschrieben hatte, hat am 13. März eine öffentliche Anhörung zur geplanten Gesetzesänderung der Bundesregierung stattgefunden. Die Bundesregierung ist nach Rücksprache mit unseren Fachpolitikern bisher nicht auf unsere Forderungen eingegangen. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte vor allem Kritik am Gesetzentwurf der Regierung geäußert da in Scheidungsangelegenheiten dem Antragsgegner kein Rechtsanwalt mehr beigeordnet werden soll. Außerdem kritisiert die SPD die Aufhebung der Regel, dass bei arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Partei Prozesskostenhilfe erhält wenn die andere Seite anwaltlich vertreten ist. Nun soll dies nur noch der Fall sein, wenn die beabsichtigte Verhandlung Aussicht auf Erfolg hat.
Bisher beharrt die Bundesregierung auf ihrem Gesetzentwurf. Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Regierungspläne in der vorgelegten Form nicht mittragen. Denn das, was Schwarz-Gelb hier vorhat, geht in wesentlichen Punkten zu Lasten der Geringverdiener. Eine abschließende Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen worden da der Gesetzentwurf noch im parlamentarischen Verfahren ist.
Gerne informiere ich Sie über weitere Entwicklungen die Reform der Prozesskostenhilfe betreffend. Bitte lassen Sie dazu meinem Berliner Büro unter der Email-Adresse katja.mast@bundestag.de Ihre Kontaktdaten zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast