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Katja Mast
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Frage von manfred h. •

Frage an Katja Mast von manfred h. bezüglich Bildung und Erziehung

Betrifft Schulessen(Schulspeisung)

Meine Frage ist es korekt das das Schulessen mit 19% Mehrwertsteuer besteuert wird und Kaviar, Champagner und Tiernahrung mit dem verminderten Steuersatz von 7%
ich erbitte baldige Antwort von ihnen und Erklärung um diesen Sachverhalt nach vollziehen zu können.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hunsicker,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Mehrwertsteuer beim Schulessen. Wir Sozialdemokraten wollen eine ausreichende, gesunde und bezahlbare Mahlzeit für jedes Schulkind, und das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, ist dieses Ziel jedoch nicht über die Senkung der Mehr-wertsteuer zu erreichen.

Ihre Anfrage bezieht sich auf die Diskussion über die Besteuerung der Schulessensversorgung, die seit Jahresbeginn in zahlreichen Städten und Gemeinden geführt wird. Anlass dafür ist ein Schreiben des Bun-desfinanzministeriums vom 16. Oktober 2008. Darin wurden die Obbersten Finanzbehörden der Länder auf die steuerliche Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken hingewiesen.

Zum Hintergrund: Auch beim Schulessen wird steuerlich zwischen Lieferung und Leistung unterschieden. Für die Herstellung und Lieferung an die Schule werden ermäßigt 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig, für Essenausgabe an der Schule hingegen 19 Prozent. Durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde klargestellt, dass Catering-Unternehmen, die das Essen sowohl liefern als auch selbst oder durch Sub-Unternehmen austeilen, 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Gesamtleistung (von der Herstellung bis zur Essenausgabe) abführen müssen.

Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für Imbissstände wie für Verpflegungsleistungen in Schulen und Kantinen, Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen, bei Leistungen von Catering-Unternehmen und Mahlzeitdiensten und basieren auf Rechtsprechungen des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshof.

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Ausnahmeregelungen für Schulen nicht möglich bzw. wären - aufgrund des Einbezugs des gesamten Caterings- und Gaststättengewerbes - mit Steuermindereinahmen in erheblicher Höhe verbunden.

Das Bundesfinanzministerium zeigt jedoch auch Lösungsansätze für Schulen auf. Zum einen haben Schulen als Träger die Möglichkeit für Herstellung und Lieferung des Essens zwei unterschiedliche Unternehmen bzw. Verträge abzuschließen. Für die Herstellung würden 7 Prozent Mehrwertsteuer anfallen. Für die Verteilung 19 Prozent Mehrwertssteuer. Zum anderen kann die Herstellung des Essens durch einen Caterer erfolgen. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler gründen einen Trägerverein, die Essensausgabe erfolgt ehrenamtlich durch die Eltern. Viele Schulen machen das so, jedoch es ist wieder einmal das Strapazieren des Ehrenamtes.

Insofern müssen bei der Bereitstellung von gesunden und bezahlbaren Mahlzeiten an Schulen die Länder mehr in die Pflicht genommen werden. Die SPD ergreift schon heute dort, wo sie die politische Verantwortung trägt, die Initiative, um das Ziel, ein gesundes und bezahlbares Mittagessen für Schulkinder bereitzustellen, zu erreichen. Rheinland-Pfalz geht hier mit gutem Beispiel voran: Das Land hat einen Sozialfonds eingeführt, aus dem Kommunen zur Mittagessenverpflegung pauschal Mittel für jedes Kind erhalten, das in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II lebt, beziehungsweise Sozialgeld bezieht. Der Eigenanteil pro Essen kann so auf einen Euro gesenkt werden. Etliche Kommunen auch außerhalb von Rheinland-Pfalz verfahren ähnlich, auch hier ist der Eigenanteil je Mahlzeit subventioniert.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast MdB

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