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Antwort von Katja Leikert
CDU
• 26.03.2019

(...) Sehr geehrter Herr Frei, Mit dem Bundesimmisionsschutzgesetz wird geregelt, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit insbesondere Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen, also Euro 4- und Euro 5- Fahrzeuge, die weniger als 270 Milligramm NOx pro Kilometer ausstoßen, sowie EURO 6-Fahrzeuge von Verkehrsverboten ausgenommen sind. Damit wird die erforderliche Rechtssicherheit auch für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen. (...)

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