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Frage von Heike Annette K. •

Sehr geehrte Fr. Kipping, erkennen Sie zur Verbesserung des Gesundheitssystems auch die Notwendigkeit & Dringlichkeit dem Beruf "Heilpraktiker/in für Psychotherapie" mehr Anerkennung zu verleihen?

Das Gesundheitswesen würde deutlich entlastet, wenn an mind. 2 Stellen dem Beruf des Heilpraktikers (m/w/d) für Psychotherapie* eine Legitimation eingeräumt würde:
1. Durchführung von Präventionskursen (z. B. bei Stress oder zur Vorbeugung von Suchtverhalten)
nach § 20 SGBV, d. h. die Leistungen des HP Psych* von den Krankenkassen anerkannt/Kosten übernommen werden -> schnellerer Zugang für Bedürftige mit psychischen Belastungen, Vorbeugen möglicher psychischer Erkrankungen -> Ziel Erhalt von Arbeits- & Leistungsfähigkeit
2. Analog dazu die Durchführung von Coaching/Beratung psychisch belasteter Klienten im Rahmen von Arbeitsförderungsmaßnahmen durch Arbeitsagenturen/Jobcenter. Auch hier wäre hilfreich, wenn die Leistungen der HP Psych* von der BA & Jobcentern übernommen würden.
Um auch auf diesem Wege o. g. Ziel zu verfolgen.
HP Pych* haben hinreichende Qualifizierung (amtsärzlich überprüft) für die jeweils gesetzten Qualitätsstandards -> Abbau Bürokratie -> Kosteneinsparung

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Anregungen.

1. DIE LINKE will die Prävention und Gesundheitsförderung erheblich ausbauen. Das vorrangige Ziel ist dabei die Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen in Beruf, Schule, Wohnumgebung usw. Wir sehen die deutliche Erhöhung von Stress in der Arbeitswelt sehr kritisch und fordern daher eine Anti-Stress-Verordnung, die überall von Supermarktkasse über Fließband bis zu reiner PC-Arbeit für Bedingungen sorgt, die die psychische Gesundheit fördern und stressbedingten Belastungen und Erkrankungen vorbeugen. Präventionskurse nach SGB V können dabei eine Rolle spielen, wenn sie nachweislich helfen und qualifiziert durchgeführt werden. Das kann auch durch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie erfolgen, wenn sie eine entsprechende methodische Qualifizierung nachweisen können. Für die amtsärztliche Überprüfung ist keine Ausbildung vorgeschrieben, sodass allein das Bestehen der Überprüfung von den Krankenkassen nicht als Qualifikation angesehen wird.

2. Die Reduzierung von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt ist wie beschrieben ein wichtiges Thema für DIE LINKE. Überwiegend muss es dabei darum gehen, die Arbeitsbedingungen umzugestalten. Wir sehen die gerade von Arbeitgebern betonte Individualisierung von psychischen Belastungen kritisch: Die Verhältnisse am Arbeitsplatz müssen an die Möglichkeiten der Menschen angepasst werden – nicht umgekehrt. Wenn ein arbeitsbezogenes psychisches Problem mit Krankheitswert vorliegt, sehen wir es als Aufgabe der Arbeitgeber, d.h. der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung an, für eine therapeutische Behandlung zu sorgen und sie zu finanzieren. In jedem Fall steht dann auch die therapeutische Behandlung im Gesundheitssystem offen. Wenn es psychische Gründe unterhalb einer Erkrankung gibt, die im Einzelfall den Eintritt in den Arbeitsmarkt verhindern, sollten die Jobcenter/BA eine qualifizierte Behandlung finanzieren. Auch das kann durch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie erfolgen, wenn sie eine entsprechende methodische Qualifizierung nachweisen können.

Freundliche Grüße

Katja Kipping