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Frage von Hartmut S. •

Die LINKE setzt sich ganz offensichtlich für Soziale Gerechtigkeit ein - gut so! Wären nicht längst Verfassungsklagen (Art.20, Art.3, Art.2 GG) fällig gewesen, um Klärung zu schaffen?

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DIE LINKE

Lieber Herr Stöckel,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben Recht, dass sich DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit einsetzt.

Als Fraktion haben wir auch diverse Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geführt oder häufiger Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt.

Allerdings weiß ich nicht genau, auf welchen Sachverhalt sich Ihre Frage bezieht, deshalb kann ich nur sehr allgemein antworten. Art. 3 und Art. 2 GG formulieren Grundrechte. Jeder Bürger und jede Bürgerin, die sich in Ihren Grundrechten verletzt fühlt, kann Verfassungsbeschwerde einlegen. Parteien und/oder Fraktionen können das in der Regel nicht. Sie sind nicht klageberechtigt.

Die häufigsten Verfahrensarten, an den wir als LINKE direkt beteiligt sind, sind Organstreitverfahren oder Verfahren der abstrakten Normenkontrolle. Dies können wir derzeit leider nie allein führen, weil es für die Einleitung eines solchen Verfahrens der Stimmen von 25 % der Abgeordneten des Bundestages bedarf. So viele Abgeordnete haben wir leider derzeit nicht.

Bei sozialpolitischen Fragestellungen, die aus unserer Sicht eine Verletzung der Verfassung darstellten, haben wir immer wieder um die Stimmen anderer Fraktion geworben. Allerdings ist die Zurückhaltung der anderen Fraktionen dort häufig sehr viel stärker ausgeprägt, so dass dies nur selten erfolgreich ist.

Deswegen kämpfe ich für jede Stimme für DIE LINKE bei der nächsten Bundestagswahl, weil auch dadurch wahrscheinlicher wird, dass man nur noch auf eine weitere demokratische Oppositionsfraktion angewiesen ist, als wie bisher auf drei. Denn das mit der FDP eine Einigung über Klagen zu sozialpolitischen Themen eher unwahrscheinlich ist, kann sich vermutlich jede/r selbst ausmalen.

Freundliche Grüße

Katja Kipping