Frage an Katja Kipping von Goerd C. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping,
auf ihrer Homepage, unter der Rubrik Soziales, versuchen Sie zu vermitteln, daß die Arbeitsagentur „Erwerbslose besonders hart abstraft“.
Der Zuwachs der Sanktionen um 60 % im Jahr 2007 wird doch eher größtenteils Menschen betreffen , die z.B. gar nicht zum Vorstellungstermin erscheinen , einer begonnen Qualifizierung grundlos fernbleiben oder des Betrugs am Sozialsystem überführt wurden.
Ich habe selbst eine Qualifizierung, allerdings über die DRV, gemacht.
In dem Kurs waren auch Teilnehmer der ARGE angemeldet, zwei Personen sind dann nicht mehr erschienen ohne Krankschreibung oder irgendwelche Angaben von Gründen. Die ARGE mußte trotz dessen den Bildungsträger bezahlen, andere hätten sich gefreut diesen Kurs zu besetzen.
Wie geht die Linke mit Menschen um ,die , wie in diesem Fall, sich verweigern ?
Die auf Ihrer Homepage postulierten ethischen Leitsätze ,sind dies auch die ethischen Grundlagen in dem von der „Siegerjustiz“ zurückbekommen Immobilien, die Familie Kipping teilweise auch als Hotelier in Dresden betreibt.
Oder wie geht man zum Beispiel bei unentschuldigten Fehlen bei den Hoteliers Kipping vor.
Des Weiteren versuchen sie auf ihrer Homepage das Verfehlen einzelner Mitarbeiter der ARGE als offizielle Arbeitsmarktpolitik zu vermitteln. Ehrliche Politik sieht anders aus.
Mit freundlichen Grüßen
Goerd Cotte
Sehr geehrter Herr Cotte,
ich habe mir die Aussagen, auf die Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, nicht ausgedacht, sondern das sind die Angaben und Informationen, die wir aus den Sozialgerichten erhalten. Nämlich, dass ein guter Teil der Sanktionen gegen Erwerbslose zu Unrecht vorgenommen wird. Die Erfolgsquote von Verfahren im Bereich Hartz IV ist hoch, mehr als ein Drittel der Verfahren endet mit einem Erfolg oder zumindest einem Teilerfolg für die Kläger; an manchen Sozialgerichten sind es sogar etwa 50 Prozent der Verfahren, die zu Gunsten der Kläger ausgehen.
Im Anhang finden Sie auch eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu Thema, in der Sie auch noch einmal nachlesen können: Die Zahl der Leistungskürzungen und Leistungsentzüge bei Hartz IV und beim Arbeitslosengeld I (ALG I) ist extrem gestiegen. Bei Hartz IV nahm sie von 2006 bis 2007 um 66 Prozent zu, beim ALG I um 21 Prozent. Gleichzeitig wird festgestellt, dass Widersprüche gegen die Sanktionen bei Hartz IV zu 35 Prozent und beim ALG I sogar zu 41 Prozent erfolgreich für die Betroffenen verlaufen. Ein ähnliches Bild bietet sich bei den Klagen gegen Sanktionen: In 38 Prozent (Hartz IV) bzw. 49 Prozent (ALG I) der Fälle gaben die beklagten Arbeitsgemeinschaften oder Agenturen für Arbeit voll oder teilweise zugunsten der Betroffenen nach.
Wir als LINKE wollen Hartz IV überwinden und einen wirksamen, verlässlichen, repressions- und diskriminierungsfreien Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung gewährleisten. So hat meine Fraktion im Bundestag eine Reihe von Vorschlägen für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung ausgearbeitet, die mit der Hartz IV-Logik brechen und eine Perspektive für eine menschenwürdige soziale Absicherung eröffnen. Sanktionen lehnen wir ab: Der Schutz der Menschenwürde und insbesondere des Kindeswohls verbieten die Kürzung von Leistungen der gesetzlichen Mindestsicherung.
Und weil Sie es als Beispiel für Sanktionen aufführen: wir sind der Meinung, dass die Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung freiwillig sein sollte. Die bisherige Pervertierung der Arbeits- und Integrationsförderung ist grundsätzlich zu revidieren. Vielleicht ist Ihre ganz persönliche Erfahrung im Bereich Weiterbildungsmaßnahmen positiv - wir kennen allerdings auch viele sogenannte Weiterbildungen und Qualifizierungen, die die berufliche Qualifikation der Betroffenen keineswegs in Wert stellen, unzumutbare Ansprüche an die Flexibilität und die Fahrtzeiten stellen etc.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping