Frage an Katja Kipping von Clarissa S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping
herzlichen Dank für Ihre Antwort (http://abgeordnetenwatch.de/katja_kipping-650-5991--f163504.html#frage163504).
Sind Sie mit mir der Ansicht, dass unter Berücksichtigung der Leistungen zum Lebensunterhalt und Miete, Nebenkosten sowie z.B. Versicherungsleistungen die Hartz IV-Leistungen für den Einzelnen sich um die von Ihnen genannte Höhe von 800-1.000 € bewegen und damit die Forderung nach Erhöhung der Regel gegenstandslos ist?
Wenn nicht, wie hoch muß denn Ihrer Ansicht dann der Regelsatz sein?
Herzlichst
Saidle
Sehr geehrte Frau Saidle,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ihre Ansicht zur Höhe der Hartz-Leistungen und einer Gegenstandslosigkeit der Regelsatzerhöhung kann ich allerdings nicht teilen, denn aktuell erhält ein/e alleinstehende/r Hartz IV - Bezieher/in in Deutschland durchschnittlich 631 Euro netto. Die Armutsrisikogrenze für eine/n Alleinstehende/n liegt in Deutschland nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 bei 980 Euro netto. Die derzeit seriöseste Datenbasis liefert das Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Beim SOEP lag die Armutsrisikogrenze 2006 bei 880 Euro netto. Eine Erhöhung der Regelleistung bzw. die Überwindung von Hartz IV sind also dringend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping