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Frage von Beate R. •

Frage an Katja Kipping von Beate R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Kipping,

wie hoch im Bundeshaushalt ist der Anteil für Lohnsubventionen in Form von ALG2, Kinderzuschlag, Wohngeld, etc.
Ist es richtig dass der Vertrag von Lissabon Lohnsubventionen verbietet, da hier gegen den Freihandel verstossen wird?
Wird gegen Deutschland, sobald die EU-Verfassung, die den freien Wettbewerb schützt, ratifiziert wurde vor dem europäischen Gerichtshof geklagt werden?
Wie hoch muß dann ALG2 gekürzt werden damit es geltendem EU_Recht entspricht?

mfg

Beate Richter

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Richter,

besten Dank für Ihre Anfrage.

Einen ausgewiesenen Haushaltstitel für "Lohnsubventionen" gibt im Bundeshaushalt nicht.
Weiterhin ist mir nicht bekannt, dass Leistungen im Zusammenhang mit dem SGB II bislang als Wettbewerbsverzerrung von der EU- Kommission beanstandet worden wären. Die Fraktion DIE LINKE. wird dazu aber mit einer Anfrage aktiv werden.

Unsere Position ist, dass Hartz IV weg muss. Eine Mindestsicherung muss individuell, armutsfest und sanktionsfrei sein. Weiterhin ist ein gesetzlicher Mindestlohn einzuführen und so zu gestalten, dass die von Ihnen kritisierte Lohnsubvention ausgeschlossen wird. Aktuell fordert die Fraktion DIE LINKE. einen Bruttomindeststundenlohn von 8,71 Euro, steigend bis zu 10 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping