Frage an Katja Kipping von Michael P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kipping
Meine Frage bezieht sich auf die Ablehnung der Opferpension nach§ 17aStrRehaG speziell in meinem Fall. Ich war ja positiv überrascht , als ich von diesem Gesetz erfuhr. Das ich eine Ablehnung bekommen habe, durch die Begrenzung des Einkommens ,ist mir jedoch unverständlich.Das Einkommen des Lebenspartners wird nicht angerechnet. Ich habe eine Familie und mein Frau hat keine eigenen Bezüge, da sie sich um unsere 2 Kinder kümmert.Nun wurde die Opferpension nach meiner Lohnsituation berechnet.Es wurde eigentlich nicht nach der Gesamtfamiliensituation entschieden. Dies finde ich sozial ungerecht, denn 2 Bezugsberechtigte können nach meinen Recherschen 2808Euro verdienen und bekommen die volle Pension zugesprochen. Ich hingegen überschreite die 1404 Euro und erhalte mit knapp 300 Euro mehr als Alleinverdiener keine Pension.
Sehr geehrter Herr Preiss,
das sogenannte Opferrentengesetz sieht vor, dass ehemals in der DDR Inhaftierte auf Antrag eine monatliche besondere Zuwendung von 250 Euro erhalten können. Voraussetzungen für die Gewährung der vollen monatlichen Entschädigung in Höhe von 250 Euro sind eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten als politisch Verfolgter sowie die nachgewiesene wirtschaftliche Bedürftigkeit. Als bedürftig in diesem Sinne gilt, wer über ein Einkommen von aktuell nicht mehr als 1.041 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.388 Euro (Personen in fester Partnerschaft) verfügt, wobei das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners unberücksichtigt bleibt (bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze um bis zu 250 Euro wird als Opferrente die Differenz zum Einkommen gezahlt). So ist das nach geltendem Recht auch bei Ihnen der Fall - der Bezug einer solchen Rente stellt einen Individualanspruch des jeweiligen Berechtigten dar, d.h. also, dass persönliches (Nicht)Einkommen Ihrer Ehefrau nicht angerechnet bzw. berücksichtigt wird.
Meine Fraktion hatte übrigens einen eigenen Gesetzentwurf für eine Opferrente im Bundestag eingebracht, der u. a. eine wirkliche und deutlich umfassendere Entschädigung sowie einen erweiterten Bezieherkreis vorsah. Leider fand er keine Mehrheit im Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping