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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Katja Kipping von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Frau Kipping,

als Rentner Ost bedanke ich mich ganz herzlich für die folgende Anfrage
DIE LINKE:

"Nach den Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Rentner erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/10779). Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass Rentner zwar vom 1. Januar an den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent aufbringen müssen, aber nicht von der zeitgleich in Kraft tretenden Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages von 3,3 auf 2,8 Prozent profitierten."

siehe:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/107/1610779.pdf

Könnten Sie mir die Antwort der Bundesregierung mitteilen (helmut@gobsch.de), wenn diese Ihnen vorliegt ?

In Artikel 30, Abs. 5 des Vertrages über den Beitritt der DDR zum Rechtsgebiet der BRD vom 31. August 1990 wurde die Angleichung der Renten im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter in Aussicht gestellt. Alle für das Beitrittsgebiet geltenden Ausnahmen gegenüber dem Recht der BRD waren längstens bis zum 31.12.1995
befristet.
Wann wird endlich die Angleichung des Rentenwert Ost an den Rentenwert West erfolgen ?

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch
Rentner aus Halle(Saale)

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Sehr geehrter Herr Gobsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern komme ich Ihrer Bitte nach und übermittle Ihnen und allen anderen Interessierten im Anhang dieser Nachricht die Antwort (Bundestagsdrucksache 16/10992) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Bundestagsfraktion zu den Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Rentnerinnen und Rentner (Bundestagsdrucksache 16/10779).

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Gobsch,

gerade habe ich noch den zweiten Teil Ihrer Anfrage gesehen - sie fragen nach dem Zeitpunkt der Angleichung der Rentenwerte zwischen Ost und West. Wir haben das in unseren parlamentarischen Initiativen immer wieder gefordert. Leider gibt es aber zur Umsetzung keine verlässlichen Aussagen - vielleicht haben Sie ja die Debatten dazu in den letzten Tagen und Wochen verfolgt, die Medien haben auch berichtet. Unter anderem warnen aktuell einige ostdeutsche Regierungschefs vor einer solchen Angleichung, da sie meinen, dass sich die Renten von Ostdeutschen dadurch verringern könnten. Das halte ich für einen Irrtum, denn man kann so etwas durch entsprechende Ausgestaltung verhindern. Alles hängt letztlich allein vom Willen des Gesetzgebers ab. Für die Zeiten sowohl in Vergangenheit, Gegenwart als auch Zukunft, in denen Ostlöhne bei gleicher Arbeit unter Westlöhnen lagen und liegen, muss eine entsprechende Aufwertung bei der Berechnung der Renten stattfinden. Und dann käme den Ostdeutschen ein gleicher Rentenwert wie im Westen sehr wohl zugute. Man darf hier keinen zwingenden Zusammenhang in der Form herstellen, dass die Aufwertung der Ostlöhne entfiele, wenn eine Angleichung der Rentenwerte stattfinden würde. Wer gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West will, der ist auch gefordert, sich für gleiche Renten für die gleiche Lebensleistung und für gleiche Löhne bei gleicher Arbeitszeit für die gleiche Arbeit einzusetzen. Noch scheuen sich aber die Verantwortlichen davor, die notwendigen und überfälligen Schritte zu gehen.

Nochmals herzliche Grüße
Katja Kipping