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Frage von Gisela W. •

Frage an Katja Kipping von Gisela W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Kipping,

1. Was halten Sie davon, ALG II EmpfängerInnen zu empfehlen, nach dem u.a. Urteil sich an das Sozialgericht zu wenden:

"Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29.12.2006, AZ. S 58 AS 518/05

In dem vom Sozialgericht Frankfurt entschiedenen Fall erhielt ein ALG II-Empfänger neben dem Regelsatz Leistungen für Unterkunft und Heizung von rund 570 Euro. Diese Summe enthielt neben der Kaltmiete auch die Abschlagszahlung für Heizkosten. Die anfallende Strompauschale von monatlich 41 Euro wollte das Job-Center nicht übernehmen.

Das Sozialgericht Frankfurt hat hier eine weitreichende Entscheidung getroffen: die den Betrag von 20,74 Euro übersteigenden Stromkosten sind von den Leistungsträgern als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II zu gewähren; im vorliegenden Fall also ein Betrag in Höhe von 20,26 Euro."
Mehr: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/stromkosten.aspx

Leider hat ja die LINKE im Bundestag mit ihrer Forderung nach Sozialtarifen für Energie eine Niederlage hinnehmen müssen . Das Thema bleibt heiß und verdient flankierende Maßnahmen - wie etwa der Verweis auf o.a. Urteil in Presseerklärungen der LINKEN zum Thema Abzocke der Energiekonzerne.

2. Könnten Sie sich vorstellen, daß Gemeinden als Träger von Hartz IV sich mit ALG II BezieherInnen verbünden, diese treten die EON Hanse (Gaslieferant X) - Forderung ab an die Gemeinde, und die widerspricht nach §315 BGB (nach dem von Verbraucherzentralen und Bund der Energieverbraucher empfohlenen Argumentation)?

Ihr Kollege Dr. Gysi fand die Idee nicht schlecht.

In den neuen Bundesländern gibt es vermutlich sehr viele BürgermeisterInnen der LINKEN, bzw. LINKE-Mehrheiten in den Stadt- und Gemeinderäten. Da sollte doch ein Anfang zu machen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Gisela Walk

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Walk,

herzlichen Dank für Ihre Anfragen, die ich Ihnen wie folgend gern beantworten möchte:

1.) Der Umstand, dass jedem dritten Widerspruch in Sachen ALG II in Gänze recht gegeben wird, zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzutreten und zu kämpfen.
In Zusammenarbeit mit weiteren MdB meiner Fraktion haben wir übrigens eine kleine Broschüre zusammengestellt, die Sie bei Interesse nachlesen können unter http://dokumente.linksfraktion.net/pdfdownloads/7773903327.pdf .

2.) Da schließe ich mich der Meinung von Gregor Gysi an.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Kipping