Frage an Katja Kipping von Daniel R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Kipping,
ich habe einige Fragen zur Finanzierung des deutschen (Sozial-)staats - und ob diese Finanzierungsmethodik überhaupt verfassungskonform ist.
Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und damit teilweise unter das Existenzminimum gedrückt werden?
Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden - (und im Effekt ihre eigenen SV-Beiträge als ALG-II-"Aufstockung" zurückerhalten).
Können Sie die Logik dieser Systematik erklären, die in ihrer ökonomischen Wirkung ja eigentlich nur als Kopfsteuer zu bezeichnen ist?
Denken Sie, dass diese Abgabenpflicht auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
Diese Fragen berühren auch die Thematik des von Ihnen geforderten Bedingungslosen Grundeinkommens, da eine u.U. verfassungs-juristisch zu erzwingende Grundsätzliche Freistellung des (selbstverdienten) Existenzminimums (auch von SV-Abgaben) einen Riesenschritt auf die Realisierung des BGE bedeuten würde.
Vielen Dank und beste Grüße
Daniel Röttger
Geschäftsführer der UWP