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Frage von Peter B. •

Frage an Katja Kipping von Peter B. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Kipping,
als Seniorenvertreter der LH München-Pasing fordere ich, dass der Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des "Alters" aufgenommen wird! Deshalb muss hierzu eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfolgen. Ergänzend hierfür muss im GG, im Artikel 3, Abs. 3, das Diskriminierungsmerkmal "Alter" als Erweiterung festgeschrieben werden, sodass auf Bundesebene eine Rahmengesetzgebung geschaffen werden kann, eine politische Mitbestimmung auf Landes- und kommunaler Ebene zu schaffen.
Ihre Stellungnahme ist mir wichtig, ob ich ihrer Partei meine Stimme gebe oder nicht und frage Sie deshalb: Wie stehen Sie zu meiner Forderung?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Behrendt,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich finde, dass Sie ein wichtiges Thema ansprechen. DIE LINKE streitet für eine effektive Bekämpfung von Diskriminierung. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist zwar „Alter“ als Kategorie genannt auf Grund derer Diskriminierung verboten ist. (Vgl. §§ 1, 2 AGG) Allerdings sehe ich das Problem auf der Seite der Rechtsdurchsetzung. Meine Fraktion möchte daher das Antidiskriminierungsrecht z.B. durch ein Verbandsklagerecht schärfen.

Unsere Verfassung verbietet bereits jetzt Diskriminierung auf Grund des Alters. Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG - der Gleichheit vor dem Gesetz. Die Konkretisierung in Art. 3 Abs. 3 ist insofern nicht als abschließende Liste zu verstehen. Ich stehe aber Initiativen zu einer Erweiterung der Aufzählung in Art. 3 Abs. 3 GG sehr offen gegenüber. Bisherige Initiativen für Erweiterungen der aufgezählten Kategorien wurden leider bisher insbesondere von der CDU/CSU abgebügelt. Wir werden diese Diskussion weiter führen. Die nötige verfassungsändernde Mehrheit ist leider nicht absehbar. Dennoch stärkt jede Stimme für DIE LINKE Mehrheiten für eine effektive Antidiskriminierungspolitik.

Freundliche Grüße

Katja Kipping