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Frage von Saskia S. •

Frage an Katja Kipping von Saskia S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum führen wir zum Themen wie „Gendersprache“ nicht zumindest Volksbefragungen durch, um zu ermitteln, wie die Bevölkerung zu diesen Themen steht?

Dass die Politik sich im Zweifelsfall anders entscheidet, steht auf einem anderen Blatt, aber es würde zu der, insbesondere von Parteien, wie der Grünen , der SPD und der Linken immer wieder geforderten Transparenz beitragen, wenn wir wüssten, wie die Meinung der Bevölkerung ist.

Wenn man Aussagen vieler Politikerinnen und Politiker der Grünen, der SPD und der Linken zuhört, könnte man meinen, eine Mehrheit wäre dafür.

Ich kann das aber keineswegs so bestätigen, aber ich verlasse mich auch nicht auf mein Gefühl und meine Erfahrungen, sondern rege an, hier Ermittlungen durchzuführen, die zur Transparenz beitragen und belastbar die Tendenzen der Mehrheit anzeigen,
um über unsere gefühlten Entscheidungsgrundlagen, bzw. angeblichen guten Gründe hinauszugelangen. Ich denke, dass auch Parteien, genau wie Einzelpersonen und Institutionen dazu tendieren, die Meinung ihres Umfelds im Zweifelsfall überzubetonen.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schulz,

die Frage ist, was Sie unter einer Volksbefragung verstehen. Meinungsumfragen zum Thema gibt es in großer Vielfalt.

Eine Volksbefragung oder ein Volksentscheid betrifft immer eine konkrete gesetzliche Regelung oder die Aufforderung eine solche zu schaffen.

Eine Volksbefragung im Grundgesetz Art. 29 ist auf Bundesebene nur für die Neugliederung des Bundesgebietes vorgesehen. Insofern gibt es derzeit für eine Volksbefragung auf Bundesebene rechtlich gar keine Möglichkeit.

Meine Fraktion setzt sich für eine Stärkung direkter Demokratie im Grundgesetz ein, dafür bräuchte es allerdings eine Zweidrittelmehrheit, über die wir nicht verfügen.

https://dserver.bundestag.de/btd/19/000/1900016.pdf

Auf Landesebene unterscheiden sich die Regelungen. In Sachsen steht es jeder stimmberechtigten Person frei einen sogenannten Volksantrag einzureichen. (Art. 71 Verfassung des Freistaates Sachsen) Also auch Ihnen, so Sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten und keine Wohnung in einem anderen Bundesland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Warum es einer gesetzlichen Regelung in Bezug auf geschlechtergerechte Sprache bedürfte, die Sie ja fordern, erschließt sich mir allerdings nicht. Ich denke nicht, dass man Menschen gesetzlich vorschreiben sollte, wie Sie zu sprechen haben.

Gesetzlich festgelegt ist derzeit lediglich die Amtssprache. Bürgerinnen vorzuschreiben, dass Sie bestimmte sprachliche Formen, die sprachlicher Gleichstellung der Geschlechter dienen sollen, in amtlicher Kommunikation nicht verwenden dürfen, halte ich nicht für richtig und auch nicht für verfassungskonform.

Freundliche Grüße

Katja Kipping