Frage an Katja Kipping von Rainer H. bezüglich Naturschutz
Warum werden in Deutschland nicht Schottergärten verboten ?
Sehr geehrter Herr Hamann,
vielen Dank für Ihre Frage. In vielen Bundesländern sind Schottergärten verboten. Dies geschieht entweder über die Naturschutzgesetze der Länder oder über die Landesbauordnungen. Nach denen heißt es in vielen Ländern, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen oder zu bepflanzen, jedenfalls wasseraufnahmefähig zu gestalten sind.
Beispielsweise heißt es in der Bauordnung von Berlin in § 8: „Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.“
Schottergärten sind damit also regelmäßig unzulässig. Die Frage, warum dies in einigen Ländern nicht geschieht, können daher nur die Regierungsfraktionen der Länder beantworten, in denen vergleichbare Regelungen nicht in entweder die Naturschutzgesetze oder die Landesbauordnungen aufgenommen wurden.
Freundliche Grüße
Katja Kipping